Lexipedia

Flach Beat · Nationalrat · 2014-03-20

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Über das Ergebnis der Volksabstimmung vom 28. November 2010 müssen wir nicht mehr debattieren. Das Verdikt der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger war klar, die Ausschaffungs-Initiative wurde angenommen, der Gegenvorschlag wurde abgelehnt. Damit haben wir einen deutlichen Auftrag des Volks erhalten, mit der Ausarbeitung eines Gesetzes zu beginnen. Der Bundesrat hat denn auch seine Arbeit getan und einen Entwurf vorgelegt.

Was jedoch zwischen der Annahme der Initiative und der ersten Beratung der Vorlage heute geschehen ist, ist einmalig und für einen Erzdemokraten wie mich nur schwer nachvollziehbar. Die SVP hat nämlich aus Unmut über die Arbeitsweise des Bundesrates und wohl auch um das Thema weiter bewirtschaften zu können, eine Durchsetzungs-Initiative lanciert, also noch vor Beginn der Beratungen zur Umsetzung der einen Initiative eine zweite Welle in Gang gesetzt. Sie hat also eine Lawine losgetreten, während die Rettungskräfte noch im Einsatz waren.

Die Kommission hat dies zur Kenntnis und zum Anlass genommen, den Deliktskatalog, den die SVP eingebracht hat, zu berücksichtigen und die Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative so zu gestalten, wie sich das die Initianten vorgestellt haben, also mit einem Deliktskatalog statt mit einer strikten Anlehnung an die Höhe der Strafe. Dabei war die Ausgangslage vor der Durchsetzungs-Initiative schon schwierig genug. Denn es ist nicht einfach, das Versprechen umzusetzen, dass Straftäter ohne Schweizer Pass rasch und ohne Fisimatenten aus dem Land geschafft würden. Zu den Fisimatenten gehört eben auch das Recht, sich zu wehren, wenn man beispielsweise eine Busse erhält oder wenn man den Ausweis wegen zu schnellen Fahrens abgeben muss oder wenn man eine Baubewilligung nicht erhält. Dieses Recht gehört zu ebendiesen Fisimatenten, wie sie unser Rechtsstaat kennt. Die Bundesverfassung enthält Schutzbestimmungen über die Rechtsstaatlichkeit. Unsere Strafverfahren und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) schützen uns auch vor Willkür der Behörden.

Die Einzelfallgerechtigkeit ist eine der ganz grossen und wichtigen Errungenschaften unserer abendländischen Rechtskultur; sie ist ein Garant für Gerechtigkeit und Frieden, immer eingedenk dessen, dass sich die Stärke des Volks am Wohl des Schwachen misst. Schwach ist halt dann eben auch derjenige, der in der Mühle der Justiz ist, der dasteht und sich nicht mehr wehren kann gegen eine Ausschaffung, die auch bei einem völlig irrelevanten, geringen Delikt ausgesprochen wird.

Die Ausschaffungs-Initiative stellt einige dieser traditionellen schweizerischen Tugenden auf den Kopf. Sie ritzt den Grundsatz der Gleichheit vor dem Recht, sie verletzt die Geltung von völkerrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der EMRK. Eigentlich ist die Einführung von Automatismen bei der Bemessung von Strafen oder ganz besonders bei der Verfügung von Massnahmen ein Unding in unserem Strafrecht. Aber durch die Ablehnung des Gegenvorschlages zur Ausschaffungs-Initiative hat das Volk einen solchen Automatismus gefordert. Wir haben nach Artikel 121 [PAGE 497] Absatz 4 der Bundesverfassung nur noch die Tatbestände genauer zu definieren und können jene, die in Absatz 3 genannt sind, noch erweitern. Das ist der gesetzgeberische Auftrag, den uns das Volk gegeben hat.

Das Volk hat uns aber nicht den Auftrag gegeben, auch die Menschenrechte oder die fundamentalen Schutzrechte der Individuen aufzugeben. Das könnte es in meinen Augen auch nicht, denn wollte man die EMRK zum Teil oder gänzlich ausser Kraft setzen, so müsste dies durch das Volk ausdrücklich in einer expliziten Abstimmung zur Verfassung so bestimmt werden. Die Folgen einer solchen Abstimmung wären, dass wir uns auf einer sehr, sehr kurzen Liste mit Staaten wie Nordkorea wiederfinden würden, isoliert und ziemlich unverstanden in der Welt.

Daher werden wir Grünliberalen notgedrungen dem Volksverdikt folgen, einen strafrechtlichen Katalog mittragen, so, wie er von der Kommission erarbeitet worden ist, der als Massnahme bei bestimmten Straftaten zum Verlust von Aufenthaltsrechten führt. Aber wir werden dies tun, ohne die universellen Menschenrechte deswegen zu opfern. Wir hier in diesem Haus sind nämlich nicht nur für das zuständig, was wir jetzt gerade legiferieren, sondern wir sind auch die Hüter der vorangegangenen Entscheide des Schweizervolks und die Hüter der Bundesverfassung. Da wir kein Verfassungsgericht haben, obliegt es uns selber, darüber zu wachen, dass wir nicht wegen einer kleinen Gesetzesänderung die verfassungsmässigen Rechte aushebeln. Mit anderen Worten: Nur weil wir hier im Strafrecht ein paar Massnahmen einführen wollen, dürfen wir die völkerrechtlichen Versprechen der Eidgenossenschaft hinsichtlich des Schutzes der Menschenrechte nicht entkräften.

Wir Grünliberalen werden daher auf diese Vorlage eintreten, den Verfassungsartikel möglichst nahe an den Bestimmungen der Ausschaffungs-Initiative umsetzen und den Katalog sogar um einige Straftaten erweitern, die wir für wichtig halten und für erwähnenswert erachten. Ich komme dann bei den Minderheitsanträgen noch einmal darauf zurück. Weiter wollen wir eine EMRK-taugliche Umsetzung der Ausschaffungsmassnahmen in das Gesetz einbauen, die dem Willen des Stimmvolkes nicht widerspricht, denn, wie gesagt, die Abschaffung der EMRK war nicht Inhalt der Vorlage.

Ich bitte Sie daher einzutreten, der Kommission mehr oder weniger zu folgen und unsere Minderheitsanträge zu unterstützen. Letztlich bitte ich Sie auch, den Einzelantrag Hess Lorenz zu unterstützen, der dafür sorgen soll, dass die Durchsetzungs-Initiative nicht als Pfand behalten wird, obwohl wir schon alles gegeben haben, was als Pfand verlangt wurde.