Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2014-03-11
Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-11
Wortprotokoll
Ich lege Ihnen hiermit die Gründe für meinen Nichteintretensantrag dar: Mit der Pränataldiagnostik, der In-vitro-Fertilisation, also der künstlichen Befruchtung ausserhalb des Körpers der Frau, und auch mit der Stammzellenforschung sind wir in ethisch heikle Gebiete gekommen. Auch der Bundesrat erwähnt in der Botschaft die schwierige Situation, in der wir uns befinden. Schrittweise haben wir uns an die Instrumentalisierung von werdendem menschlichem Leben herangemacht, dies für hochrangige Forschungsziele oder um die Erfüllung des Kinderwunsches zu ermöglichen.
Mit der Zulassung der Präimplantationsdiagnostik will man nun den nächsten Schritt machen. Menschliches Leben wird unter Vorbehalt erzeugt und dann einer Selektion im Labor unterzogen. Für mich ist dabei entscheidend, dass diese Selektion im Reagenzglas eines Labors von einer emotional unbeteiligten Person durchgeführt wird. Dies macht den Unterschied zur Pränataldiagnostik aus. Ob ein Paar diese schwierige Güterabwägung zum werdenden Leben, zu dem im Mutterleib heranwachsenden Kind vornimmt oder vornehmen muss, also eine Abwägung der werdenden Eltern erfolgt, eine Abwägung, welche die schwangere Frau und den Fötus einbezieht, oder ob eine Selektion im Labor erfolgt, die von Drittpersonen vorgenommen wird, ist der wesentliche Unterschied zwischen Präimplantationsdiagnostik und Pränataldiagnostik. Im Labor wird ohne Emotionen aufgrund [PAGE 124] aufgestellter Kriterien über die Embryonen entschieden und ausgewählt. Es wird entschieden, welcher Embryo leben darf und welcher nicht, es wird entschieden, welches Leben lebenswert ist und welches nicht, und die Eltern werden ihrer Verantwortung enthoben. Im Labor setzen sich nicht direkt betroffene Mütter und Väter mit dem Problem auseinander und nehmen eine Güterabwägung vor, sondern es sind Forscherinnen und Forscher, Ärztinnen und Ärzte. Es geht nicht mehr um ein Gegenüber von schwangerer Frau und Fötus, sondern um eine Selektion von Embryonen, die von Drittpersonen vorgenommen wird.
Embryonen sollen mit der Präimplantationsdiagnostik getestet und jene mit schweren Krankheiten aussortiert werden. Was dann genau eine schwere Krankheit ist und wann dieses kranke Kind für das Paar unzumutbar ist, entscheiden die Ärzte. Dabei geht es nicht mehr allein um die Verhinderung von Krankheit, sondern auch um die Verhinderung von als krank definierten Menschen. Die Folgen für die Menschen mit Behinderung sind heute nicht absehbar. Ebenso sind die Folgen für Gesellschaft und Staat zu beachten. Ich frage deshalb: Ist zu befürchten, dass dann Eltern, die ein behindertes Kind haben, vorwurfsvollen Blicken oder gar mehr ausgesetzt werden? Ist zu befürchten, dass Versicherer gegenüber Behinderten Vorbehalte machen, weil solche Menschen ja eigentlich durch Präimplantationsdiagnostik verhindert werden könnten?
Gemäss Fortpflanzungsmedizingesetz ist die Präimplantationsdiagnostik verboten. Dieses Verbot bildete ein wesentliches Element des Gesetzes, mit dem gerade diejenigen Teile der Bevölkerung, die über die Entwicklungen in der Fortpflanzungsmedizin besorgt waren, für den Gegenvorschlag gewonnen werden konnten. Dieses Verbot ist ein politischer Entscheid und ein damals abgegebenes Versprechen. Aus meiner Sicht gibt es kein Recht auf ein gesundes Kind. Öffnen wir nun die Tür zur Präimplantationsdiagnostik, folgen unmittelbar weiter gehende Forderungen.
Der Bundesrat will mit dieser Zulassung der Präimplantationsdiagnostik strenge Regeln und Einschränkungen verbinden. Doch die Mehrheit der Kommission hat sich für wesentlich weiter gehende Möglichkeiten ausgesprochen. Sie hat beschlossen, das Aneuploidie-Screening für unfruchtbare Paare und für Paare, bei denen die Präimplantationsdiagnostik zur Verhinderung der Übertragung einer schweren Krankheit angewendet wird, zu erlauben, also eine Untersuchung des Chromosomensatzes mit Blick auf numerische Abweichungen, zum Beispiel Trisomie 21. Die Mehrheit der WBK hat auch beschlossen, keine konkrete Obergrenze der Anzahl Embryonen mehr vorzusehen, die pro Fortpflanzungszyklus entwickelt werden dürfen. Überzählige Embryonen dürfen eingefroren oder für die Forschung verwendet werden. Eine Minderheit möchte auch sogenannte Retterbabys erlauben. Dies zeigt, dass die Tür, wenn wir sie einmal öffnen, sehr schnell sehr weit und immer weiter geöffnet wird und wir die Folgen für die Gesellschaft, also für uns alle, heute nur erahnen können.
Wenn jetzt Argumente angeführt werden, wonach die Präimplantationsdiagnostik in vielen anderen Ländern erlaubt sei, dann sage ich: Wir machen die Gesetze für unser Land, wir haben hier unsere Werte einzubeziehen, unsere Wertung vorzunehmen und unsere Verantwortung wahrzunehmen. Die Aufhebung des Verbots der Präimplantationsdiagnostik wird uns vor grosse ethische, moralische und gesellschaftliche Fragen stellen. In der Praxis lässt sich Missbrauch auch mit noch so gut gemeinten strengen Massnahmen nicht verhindern. Es ist kaum sicherzustellen, dass diese Technik allein für die medizinische Prävention und nicht auch für die Selektion von geschlechtlichen, äusserlichen und charakterlichen Merkmalen angewendet wird.
Ich danke Ihnen, dass Sie mir als Vertreterin einer kleinen Minderheit zugehört haben und meine Argumente in Ihre Entscheidfindung einbeziehen. Ich bitte Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.