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Bieri Peter · Ständerat · 2014-03-11

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-11

Wortprotokoll

Hier meine ich, dass wir den Rubikon überschreiten würden. Denn wir würden nicht mehr nur gesunde und sogenannt fehlerhafte Embryonen zu unterscheiden versuchen, sondern unter den völlig gesunden, vitalen Embryonen denjenigen auswählen, der zu einem Geschwister passt; alle anderen, ebenfalls völlig gesunden, vitalen Embryonen, die nicht zu diesem Geschwister passen, würden wir verwerfen, sprich vernichten. Hier wäre nun eine ganz andere Art der Selektion gegeben, nämlich eine Selektion nach bestimmten Eigenschaften, und dies nicht vom Individuum selbst her gesehen, sondern immer mit Blick auf das Geschwister. Das ist sowohl ethisch wie auch medizinisch ein ganz anderer Schritt; er geht wesentlich weiter. Ich stütze mich hier auch auf die Botschaft des Bundesrates, der hierzu schreibt: "Es müssen zudem gesunde, vitale Embryonen verworfen werden." Er folgert auch, dass bezüglich der psychologischen Auswirkungen auf die betroffenen Kinder und Familien viele Fragen ungeklärt seien.

Es kommt ein nächster Punkt dazu, Herr Gutzwiller hat es gesagt: Artikel 119 der Bundesverfassung in der soeben beschlossenen Fassung kann für diesen Fall nicht als Rechtsgrundlage dienen. Das heisst, wenn Sie dem zustimmen würden, müssten wir einen Antrag an die Kommission stellen, in einem nächsten Schritt die Bundesverfassung anzupassen. Denn die Bundesverfassung nennt vier Bereiche für die Anwendung solcher Verfahren, und bei zwei Gründen werden sie erlaubt: bei Unfruchtbarkeit und bei der Gefahr der Übertragung einer schweren Krankheit. Genauso explizit sagt Artikel 119 der Bundesverfassung aber, man dürfe diese Methoden nicht anwenden, um bei Kindern gezielte Eigenschaften herbeizuführen oder um Forschung zu betreiben. Das heisst mit anderen Worten: Artikel 119, wie wir ihn nun beschlossen haben, schliesst diese HLA-Typisierung aus.

Aus all diesen Überlegungen möchte ich Sie bitten, Abstand von dieser Möglichkeit zu nehmen. Hier gehen wir nämlich wesentlich weiter. Ich glaube, das sollten wir nicht tun; denn das würde, wie gesagt, dieser ohnehin heiklen und sensiblen Vorlage noch ein ganz anderes Gewicht geben.