Gutzwiller Felix · Ständerat · 2014-03-11
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-11
Wortprotokoll
Hier geht es jetzt um das sogenannte Präimplantations-Screening: Aneuploidie-Screening, Chromosomen-Screening, das alles sind entsprechende Begriffe, die in der Debatte schon erwähnt worden sind. Ich glaube, Sie wissen, worum es geht, deshalb kann ich mich kurzfassen. Die von einer klaren Mehrheit - 7 zu 3 Stimmen - vorgeschlagene Ausweitung beinhaltet dieses genetische Screening.
Ich sage es noch einmal: Es geht darum, mit der frühen Untersuchung von Embryonen im 8-Zellen-Stadium, das ist am Tag drei, oder im Blastozysten-Stadium, das ist am Tag fünf, schwere genetische Veränderungen zu erkennen. Das ist der Grundsatz dieses Screenings. Diese Defekte führen vor allem zu Unfruchtbarkeit, zu Fehlgeburten und sind deshalb Gegenstand dieser Ausweitung. Ich habe vorher bei Artikel 5 darauf hingewiesen, dass die unfruchtbaren Paare nun neu in den Genuss dieser Errungenschaft kommen können.
Ich habe in der Eintretensdebatte ebenfalls schon ausgeführt, dass zur Entdeckung dieser genetischen Erkrankungen in der Schweiz bereits seit Jahrzehnten analoge Untersuchungen durchgeführt werden, nur eben nicht am dritten oder fünften Tag, sondern in der 11. bis 16. Schwangerschaftswoche. Sie kennen Themen wie die Chorionzottenbiopsie, Sie kennen die pränatalen Untersuchungen. Sehr aktuell sind die Diskussionen um den sogenannten Praena-Test, mit dem sogar im Blut etwa die Untersuchungen auf Trisomie durchgeführt werden können. Und es ist Ihnen klar, dass sich den Paaren die Frage eines möglichen Schwangerschaftsabbruches mit all seinen tragischen Konsequenzen heute in der 12., 13., 14. Woche stellt. Mit dem Antrag der Mehrheit setzen Sie den Grundsatz um, den Herr Bieri als zunehmende Schutzwürdigkeit des Embryos bezeichnet hat. Heute sind in einer späteren Phase der Entwicklung Dinge möglich, die früher verboten sind. Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, heben Sie diese Inkonsistenz auf.
Ich darf auch erwähnen, dass zu diesen Auswirkungen hinzukommt, dass die Zahl der überzähligen Embryonen gesenkt werden kann, weil nur Embryonen aufbewahrt werden, die aufgrund dieses Screenings als nicht betroffen definiert werden können. Und es wird, auch das hat in der Eintretensdebatte angeklungen, die Mehrlingsrate deutlich reduziert. Die Schweiz hat aufgrund ihrer heutigen Regelung, dass nämlich alle befruchteten Embryonen eingepflanzt werden müssen, in Fruchtbarkeitsverfahren eine der höchsten Mehrlingsraten. In der Eintretensdebatte ist auf die negative Konsequenz der Frühlinge und auf die vielen schwierigen Probleme bei Mehrlingsschwangerschaften hingewiesen worden. Auch dieses Problem kann deutlich reduziert werden.
Auch wenn gesagt worden ist, das Ausland sei nicht unbedingt der Massstab aller Dinge - und dem stimme ich zu -, erwähne ich schliesslich, dass dieses Screening in 20 von 28 EU-Staaten teilweise seit Jahren zugelassen ist. [PAGE 139]
Ich glaube also, dass die Mehrheit hier eine richtige Ausweitung zugunsten der unfruchtbaren Paare in der Schweiz zu machen versucht. Nur Paare mit nachgewiesener Unfruchtbarkeit sind hier gemeint. Man zieht also eine klare Linie, wie Herr Bundesrat Berset das gewünscht hat, und man zieht sie dort, wo das Leid gross ist, nämlich bei den unfruchtbaren Paaren, die hier eingeschlossen würden.
Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit, diesem Konzept, dieser Erweiterung zuzustimmen.