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Schwaller Urs · Ständerat · 2014-03-11

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-11

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir, ein paar Bemerkungen zu machen. Das ist ein Artikel, den wir zusammen mit dem Departement eingefügt haben. Diese Bestimmung führt den Grundsatz ein, wonach in der Schweiz nur Medizinalpersonen ihren Beruf ausüben, also insbesondere Patienten und Patientinnen behandeln und begutachten dürfen, die in diesem Berufsregister eingetragen sind. Es gibt drei Kategorien von Diplomen, die eingetragen werden: das eidgenössische Diplom, das EU-Diplom und dann eben auch ausländische Nicht-EU-Diplome. Die Überprüfungs- und Registrierungspflicht betrifft vor allem Medizinalpersonen aus Drittstaaten. Medizinalpersonen mit einem Nicht-EU-Diplom müssen sich inskünftig um eine formelle Überprüfung ihrer Diplome bemühen. Heute ist es in vielen Kantonen den Spitälern und den Arbeitgebern überlassen, die Qualifikation zu überprüfen. Gemäss der von der Gesundheitsdirektorenkonferenz erhaltenen Auskunft hat eine Umfrage bei den Kantonsärzten ergeben, dass von den elf antwortenden Kantonen einzig der Kanton Zürich heute ein eigenes Überprüfungsverfahren bezüglich Diplomen und Ärzten aus Drittstaaten, also aus Nicht-EU-Ländern, durchführt. Der Kanton Genf beauftragt eine kleine Kommission damit. Ansonsten wird offensichtlich kein solches kantonales Überprüfungsverfahren durchgeführt.

Zuständig für die Prüfung des Diploms ist dann die Medizinalberufekommission. Diese Kommission lässt sich einerseits von der ausstellenden Behörde die Echtheit des Diploms bestätigen, andererseits prüft sie, ob es sich tatsächlich um ein dem Medizinalberufegesetz entsprechendes, vergleichbares Diplom handelt. Nicht eingetragen werden Diplome - das die letzte Bemerkung -, denen kein vergleichbares Studium zugrunde liegt oder vorausgegangen ist, etwa die Osteopathie-Ausbildung in den USA, ein dreijähriges Medizinstudium in Indien oder das Akupunkturstudium in China. Diese Diplome allein bilden keine ausreichende Berechtigung, um dann plötzlich als Hausarzt hier in der Schweiz tätig sein zu können.