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Hess Hans · Ständerat · 2014-03-11

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-11

Wortprotokoll

Wir sind uns in diesem Saal vermutlich einig, dass die Schweiz ein bestens funktionierendes Gesundheitswesen mit einer guten universitären Ausbildung hat. Die Bevölkerung ist mit diesem System laut BAG und OECD-Bericht sehr zufrieden und wünscht auch keine radikalen Veränderungen. In der nun zu behandelnden Vorlage werden Grundlagen für eine weitgehende Umgestaltung unseres bewährten Gesundheitssystems gelegt. Es sollen bewährte Begriffe durch neue Formulierungen ersetzt werden, deren Inhalte in ihrer Tragweite für mich nicht fassbar sind. Es macht mich stutzig, wenn der Begriff "selbstständige Berufsausübung" durch Formulierungen wie "privatwirtschaftliche Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung" ersetzt wird; ich verweise auf Seite 6206 der Botschaft.

Als weiterer Punkt fällt der wohltönende Begriff "medizinische Grundversorgung" auf, der mit der Umsetzung des Gegenvorschlages zur Volksinitiative "Ja zur Hausarztmedizin" in die Verfassung eingeführt werden soll. Niemand wird gegen diesen Begriff irgendetwas einzuwenden haben, doch weiss auch kaum jemand, was damit gemeint ist. Hinter diesem Begriff verbergen sich grundlegende Veränderungen. Unsere Vorstellung, dass ein gut ausgebildeter, verantwortungsvoller Hausarzt in direkter Vertrauensbeziehung zu seinem Patienten sorgfältig eine Diagnose erstellt und den Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt, ist darin nicht mehr enthalten. Vielmehr wird gemäss einem alten WHO-Modell für Entwicklungsländer aus den Siebzigerjahren das Konzept der Grundversorgung propagiert. Die Advanced Practice Nurses sollen in Zukunft ein hierarchiefreies, interprofessionelles Team steuern, welches über den gesundheitskompetenten Patienten entscheidet. Dieses Modell der Interprofessionalität wird von der Ausbildungsstätte unseres schweizerischen Pflegepersonals und Careum Zürich propagiert und soll durch das vorliegende Gesetz in die Schweizer universitäre Ausbildung eingeführt werden.

Vor diesem Hintergrund werden die neueingeführten Bestimmungen auch besser verständlich, z. B. Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe d. In der Botschaft des Bundesrates heisst es dazu, dass neu die Kompetenzen in der medizinischen Grundversorgung durch das kanadische Canmeds-Modell definiert werden. Das Canmeds-Modell unterteilt das professionelle Handeln in der Gesundheitsversorgung in sieben Rollen: medizinische Expertin und medizinischer Experte - in Klammer: zentrale Rolle -, Kommunikatorin und Kommunikator, Mitarbeiterin und Mitarbeiter, Managerin und Manager, Gesundheitsförderin und Gesundheitsförderer, Gelehrte und Gelehrter sowie Berufsvertreterin und Berufsvertreter. Das ist nicht meine Erfindung, das steht so in der Botschaft auf Seite 6215.

Das Begriffspaar Ärztin oder Arzt taucht nicht mehr auf. Wer genau ist aber gemeint? Dazu Näheres in der Botschaft bezüglich Artikel 8 Buchstabe k; es heisst dort: "Die medizinische Grundversorgung wird aber nicht allein von Humanmedizinerinnen und -medizinern erbracht, sondern in interdisziplinären Teams mit anderen universitären Medizinalpersonen, z. B. Apothekerinnen und Apothekern oder Chiropraktorinnen und Chiropraktoren, und Angehörigen anderer Gesundheitsberufe, z. B. Pflegefachpersonen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen, Ernährungsberaterinnen und -berater, Ergotherapeutinnen und -therapeuten sowie Podologinnen und Podologen." Auch hier habe ich die Botschaft zitiert, ich verweise auf Seite 6216. Hier steht nochmals, schwarz auf weiss, dass im geplanten Konzept der Grundversorgung zahlreiche andere Gesundheitsberufe bis hin - ich habe es erwähnt - zum Podologen oder zur Podologin in Bezug auf ihre Kompetenzen dem Arzt nahezu gleichgestellt werden und erste Ansprechperson des Patienten nicht mehr der Arzt, sondern eine dieser medizinischen Fachpersonen ist.

Das europäische und schweizerische Verständnis, das den Arzt in der hippokratischen Tradition sieht, wonach die ärztliche Kunst in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Patienten ausgeübt wird, soll den obengenannten, technokratisch verbrämten angloamerikanischen Kompetenzmodellen weichen. Solche Versorgungsmodelle sind bereits in skandinavischen Ländern eingeführt worden. So wird z. B. ein Patient mit Durchfall, der sich beim Arzt zur Untersuchung anmeldet, von einer Pflegefachperson begutachtet. Diese ordnet Laboruntersuchungen an, stellt die Diagnose, gibt Therapieempfehlungen und das entsprechende Rezept ab. Einen Arzt bekommen diese Patienten nicht mehr zu Gesicht.

Die vorliegende Gesetzesrevision beinhaltet noch mehr: Laut Vorschlag der Kommission des Ständerates soll in Artikel 33a neu ein vollständiges Medizinalberuferegister eingeführt werden. Damit wird der Vorlage zum elektronischen Patientendossier vorgegriffen.

Mit dem Strategiepapier "Gesundheit 2020" besteht ein komplett umgestaltetes gesundheitspolitisches Programm, das bis in die Praxen unserer Ärzte hinein WHO- und OECD-Vorgaben auf Bundes- und Kantonsebene umsetzen will. Die Zuständigkeit der Kantone für das Gesundheitswesen und somit der Föderalismus werden dadurch geschwächt, ohne dass dies offengelegt wird. An sich müssten wir bezüglich weiterer Reformen im Gesundheitswesen ein Moratorium verlangen und das Papier des Bundesrates "Gesundheit 2020" gründlich studieren. Nach meiner Auffassung handelt es sich um ein trojanisches Pferd, dessen Inhalte sorgfältig untersucht werden müssten.

Aufgrund meiner Ausführungen wäre es angezeigt gewesen, einen Nichteintretensantrag zu stellen. Ich bin mir aber bewusst, dass ein solcher Antrag keine Aussicht auf Erfolg hätte. Ich bin jetzt in meiner Meinung auch bestätigt worden, nachdem lediglich zwei Mitglieder der SGK sich sehr lobend geäussert haben: Mein Antrag wäre erfolglos gewesen. Ich meine aber, dass sich der Zweitrat intensiv mit den Fragen, die ich jetzt aufgeworfen habe, befassen sollte. Ich kann es auch offen sagen: Meine Bedenken, die ich jetzt hier äussere, haben mir über das Wochenende besorgte Hausärzte aus dem Kanton Obwalden vorgetragen. Ich stehe dazu: Ich bleibe auch im Gesundheitswesen Föderalist.