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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-20

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-20

Wortprotokoll

Mit dem beantragten Absatz 1bis wird sichergestellt, dass die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative respektive der neuen Verfassungsbestimmung vom Schicksal der Durchsetzungs-Initiative abhängt. Die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative soll nur dann in Kraft treten, wenn die Durchsetzungs-Initiative zurückgezogen oder abgelehnt wird. Oder umgekehrt gesagt - und ich denke, es ist wichtig, dass Sie sich das aus dieser Perspektive überlegen -: Wird die Durchsetzungs-Initiative angenommen und damit zu gültigem Verfassungsrecht, so fällt die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative dahin.

Es ist eine Tatsache, dass die Durchsetzungs-Initiative in ihren wesentlichen Teilen direkt anwendbar ist. Würde die Durchsetzungs-Initiative von der Bevölkerung angenommen und würde auch die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative in Kraft treten, so wären allenfalls heikle kollisionsrechtliche Fragen zu klären. Deshalb kann dieser Antrag aus Sicht des Bundesrates durchaus sinnvoll sein.