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Müller Geri · Nationalrat · 2014-03-20

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ich spreche im Namen der grünen Fraktion und unterstütze den Minderheitsantrag Schenker Silvia und damit das Streichen von Artikel 148a.

Sie haben jetzt die Ausführungen vorgesetzt bekommen und gehört, weshalb die ganze Geschichte juristisch sehr schwierig zu machen ist und, ausserdem, welche Fragen sich stellen, wenn man einen sogenannten Sozialmissbrauch begeht. Ich möchte Sie deshalb in das Gedankenkonstrukt des Missbrauchs einführen; man sollte das ein bisschen genauer betrachten. Vorweg, der Missbrauch von etwas Bestimmtem löst beim anderen oft negative Gefühle aus. Denn Missbrauch ist per se etwas Negatives. Wobei es beim Sozialmissbrauch eigentlich ganz einfache Reaktionen geben könnte: So könnte das betrogene Amt - zum Beispiel - die Leistung in Zukunft direkt auszahlen. Doch das genügt den Kämpfern gegen Sozialhilfemissbrauch offenbar nicht. Dieser ist seit Jahren ein Dauerthema. Sie fordern Nulltoleranz. Wer Sozialhilfemissbrauch begeht, soll künftig des Landes verwiesen werden. Warum denn gleich so aggressiv? Ganz einfach: weil Sie auf Ihre eigenen verborgenen Wünsche zurückgeworfen werden, welche Sie aber nicht wagen auszuleben! Konkret, glaubt denn hier wirklich jemand, dass man die Sozialhilfestellen so einfach betrügen kann - mal wirklich im Ernst! -? Natürlich kennt ein jeder jemanden, dem das passiert ist, der es gemacht hat. Aber gibt es in der Schweiz wirklich ein Massenbetrugsproblem? Und wenn ja, konzentriert sich dieses auf die Ausländer? Nein, das wissen wir! All das, was die auf den Sozialmissbrauch angesetzten Detektive aufgeklärt haben, ist ihr Geld nicht wert; sie sind das Geld, wofür man sie eingesetzt hat, nicht wert.

Es geht also um den Neid im politischen Kampf. So, wie der islamistische Dschihadist, der sich vom Ungläubigen bedroht fühlt und diesen vernichten will, so will der fanatische Missbrauchsaufdecker den Missbraucher vernichten und ausschaffen. Als Vorwand wird die Bedrohung eines Systems moniert. In Wahrheit geht es um den Neid auf das [PAGE 519] vermeintliche Glück des anderen. Der Dschihadist vermutet das grosse Glück der hedonistischen Ungläubigen, so, wie auch der Kämpfer gegen den Missbraucher das Glück des angeblichen Sozialhilfemissbrauchers beneidet. Wichtig für diese Konstellation ist auch, dass man den Feind nicht kennt, weil man sonst Gefahr laufen müsste zu merken, dass dieser gar nicht so glücklich ist. Und so wie der Dschihadist von den 14 Jungfrauen im Himmel träumt, träumt der Missbrauchsjäger davon, auch günstige Leistungen zu beziehen, sei es über Sozialhilfebetrug, sei es über den Missbrauch von Ausländern im privaten Haushalt oder im Unternehmen.

Das ist eigentlich die Konstellation, wie wir sie hier haben. Oder anders gesagt: Man spürt förmlich, dass der Kampf gegen den Sündigen ein Kampf gegen die eigene Versuchung ist. Warum weiss ich das so genau? Ich höre ja, was die Missbrauchsgegner alles den Betrügern vorwerfen. Das sind meist Fantasien, die nur in den Köpfen entstehen, weil man ja selber den Wunsch hat, sich etwas zu erschleichen. Das machen doch alle! Und alle haben ihre persönlichen guten Gründe dafür, um das zu rechtfertigen. Gegen sich selber ist man grosszügig, aber diese Grosszügigkeit will man keinem anderen gönnen. Tragisch ist aber, wenn man auf den anderen eindrischt, weil er das macht, von dem man insgeheim träumt, es machen zu können.

Vergessen Sie diese zusätzlichen Regelungen und geben Sie anstelle dessen den Sozialhilfeangestellten mehr Mittel zur Verfügung, um zielgerichtet und konstruktiv mit den Sozialempfängern arbeiten zu können. Das müsste das Ziel sein. Geben Sie den Sozialhilfeempfängern dringend die Hilfe, die sie brauchen. Damit kann man verhindern, dass bei Gesuchen so läppische Fehler passieren, wie das in der letzten Zeit auch passiert ist.

Ich bitte Sie noch einmal dringend, den Antrag der Minderheit II (Schenker Silvia) anzunehmen.