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Gross Andreas · Nationalrat · 2014-03-20

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ich muss mich zuerst entschuldigen: Ich vertrete für die SP-Fraktion einen Antrag, der in der Kommission behandelt wurde, der dann aber unterging, weil er nicht schriftlich eingereicht worden ist. Deshalb war ich ursprünglich auch auf der Liste der Einzelredner.

Ich darf Ihnen aber jetzt im Namen meiner Fraktion beliebt machen, die ganze Initiative für ungültig zu erklären, wie wir das vor fünf Jahren schon bei der Ausschaffungs-Initiative verlangt haben. Es stimmt etwas nicht, wenn heute Morgen, heute Nachmittag, immer wieder Rednerinnen und Redner hier sagen mussten, sie müssten sich zwischen der Mehrheit des Volkes und den Menschenrechten entscheiden. Man kann nicht über die Menschenrechte abstimmen. Das kann nicht sein, darüber können wir nicht verfügen, solange wir Teil der Zivilisation und Teil des Europarates sind. Es gibt - und das hat Herr Rutz immer vergessen, wenn er vorher die Ungültigkeitsgründe aufzählte - die ungeschriebene materielle Schranke, dass eine Initiative dann für ungültig erklärt werden muss, wenn sie so, wie sie geschrieben worden ist, nicht durchführbar ist. Genau das ist mit der ersten Initiative in der Geschichte der Volksrechte, die für ungültig erklärt wurde, passiert. Das war 1954, und es ging um ein Budget, das verändert werden sollte, das aber zum Zeitpunkt, an dem die Initiative hätte in Kraft treten können, schon abgeschlossen gewesen wäre.

Das Gleiche gilt aber eben auch für Volksinitiativen, die Grundprinzipien des schweizerischen Verfassungsrechtes, wie das jetzt immer wieder genannte Verhältnismässigkeitsprinzip und die Einzelfallprüfung, nicht explizit, aber implizit infrage stellen, ohne dass explizit darüber abgestimmt wird. Man könnte behaupten, dass man sagen dürfte, für alle Thurgauer gelte in der Schweiz in Zukunft die Einzelfallprüfung nicht mehr. Und wenn das Schweizer Volk will, kann es über so etwas abstimmen. Aber das muss explizit geschehen und nicht implizit.

Wenn man das, was die Initiative verlangt, nur implizit tut, kann man es eben nicht tun, wenn sie das nicht berücksichtigt. Deshalb kommt man dann in diesen Widerspruch, aus dem es keinen Ausweg gibt, wie wir vorhin gesehen haben.

Deshalb möchten wir Sie bitten, diese Initiative insgesamt für ungültig zu erklären. Diese Haltung wurde vor fünf Jahren bereits von 13 Ständeräten und rund 70 Nationalräten, also rund einem Drittel beider Räte, vertreten.

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