Lexipedia

Engler Stefan · Ständerat · 2014-12-10

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-12-10

Wortprotokoll

Eine letzte Bemerkung, sie betrifft Ziffer III der Schlussbestimmung auf Seite 25 der Fahne.

Die Kommission beantragt Ihnen die Streichung der vom Nationalrat aufgenommenen Verknüpfung der Ausführungsgesetzgebung mit der Durchsetzungs-Initiative, die im Nationalrat ohne Diskussion beschlossen wurde und durch die ständerätliche Kommission eingehender geprüft wurde. Die Kommission beantragt, ohne dass ein Gegenantrag vorliegt, die Streichung der eingeführten Schlussbestimmung, wonach die Ausführungsgesetzgebung erst nach Rückzug oder Ablehnung der Durchsetzungs-Initiative publiziert werden dürfe.

Mit der Streichung dieser Verknüpfung soll nun das Volk zuerst Gelegenheit haben, über die gesetzgeberische Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative, allenfalls auf dem Referendumsweg, befinden zu können. Erst in einer zweiten Phase, je nach Ausgang dieser Abstimmung, würde die Durchsetzungs-Initiative zum Thema gemacht werden.

Trotz Streichung dieser Bestimmung ist ein bedingter Rückzug der Durchsetzungs-Initiative immer noch möglich. Das Weglassen der Verknüpfungsklausel hat nicht zur Folge, dass ein bedingter Rückzug dieser Initiative nicht mehr möglich wäre. Es bliebe also möglich, dass das Initiativkomitee die Durchsetzungs-Initiative zurückziehen würde, unter der Bedingung, dass das Gesetz in einer allfälligen Referendumsabstimmung nicht abgelehnt würde. Würde das Gesetz aber abgelehnt, würde der Rückzug hinfällig, und die Initiative käme zur Abstimmung.