Minder Thomas · Ständerat · 2014-12-10
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-12-10
Wortprotokoll
Bei aller juristischen Betrachtung und Feinarbeit in der Kommission dürfen wir eines nicht vergessen: den Bürger und sein Befinden. Bürgerinnen und Bürger verlangen, dass kriminelle Ausländer ausgeschafft werden. Sie haben nicht nur die griffige Ausschaffungs-Initiative angenommen, sondern auch den damaligen direkten Gegenvorschlag abgelehnt. Dies ist die Ausgangslage bzw. der Auftrag des Bundesverfassunggebers. Wählen wir bei diesem Thema wie beim Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative eine Softvariante, so dürfen wir uns nicht über eine weitere Niederlage an der Urne wundern, denn die Durchsetzungs-Initiative hängt - einem Damoklesschwert gleich - über dieser Vorlage.
In der Kommission hiess es, man lasse sich von der Durchsetzungs-Initiative nicht in eine Richtung drängen. Diejenigen, die so argumentieren - ich spüre, dass es einige Ständeräte sind -, machen die Rechnung ohne den Wirt. Eine Volksinitiative ist immer ein Druckmittel. Wir wären gut beraten, eine - wie vom Souverän verlangt - griffige Variante in Sachen Ausschaffung krimineller Ausländer zu wählen. Ansonsten wird die Durchsetzungs-Initiative eben nicht zurückgezogen, und man muss wahrlich keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um zu erkennen, dass diese Initiative eine grosse Chance hat, an der Urne angenommen zu werden.
Herr Schwaller, es gibt sehr wohl einen Grund, hier zu antizipieren. Fällt Ihnen eine Strafrechtsverschärfungs-Initiative ein, die in diesem Jahrhundert nicht angenommen wurde? Abgesehen von derjenigen zugunsten eines Tierschutzanwaltes wurden sie allesamt gutgeheissen, und das wird auch bei der Durchsetzungs-Initiative der Fall sein.
Es sind zwei Aspekte, die mich in der Kommission bewogen haben, nicht die ständerätliche bzw. die bundesrätliche Version zu unterstützen, sondern mich der Stimme zu enthalten: Der eine Aspekt betrifft die Gesamtanzahl ausgeschaffter Krimineller, der andere die Härtefallklausel. Diese beiden Punkte bilden die Pièce de Résistance dieser Gesetzgebung.
Die nationalrätliche Version ergäbe grob 11 000 Ausschaffungen, die Version von Bundesrat und Ständerat ergäbe nur die Hälfte; Kollege Föhn hat die genauen Zahlen geliefert. Wenn ich von Softvariante spreche, so meine ich diesen Punkt. Die Bevölkerung würde hier aber klar dem Nationalrat folgen, denn sie will eine härtere Linie fahren. Dieser Punkt ist der zentrale Punkt in dieser Vorlage, nämlich die Frage, wie viele kriminelle Ausländer überhaupt ausgeschafft werden. Das ist essenziell. Zudem wäre dieser Punkt bei einem Abstimmungskampf sehr gut vermittelbar; schliesslich geht es bei dieser Debatte in erster Linie um die Gesamtanzahl krimineller Ausländer, welche das Land verlassen müssen.
Mit der nationalrätlichen Version werden rund doppelt so viele Personen ausgeschafft wie mit der bundesrätlichen oder der ständerätlichen Version. Des Weiteren liegt im Bereich der kriminellen Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz die nationalrätliche Version um satte 4000 Fälle höher.
Der zweite Punkt, den ich kritisiere, ist die Härtefallklausel. Der Härtefallartikel ist eine Art Hintertür. Ich opponiere nicht dagegen, wenn wir dafür in rein quantitativer Hinsicht immerhin auf die nationalrätliche Variante einschwenken. Gleichzeitig aber eine Halbierung der Anzahl Ausschaffungen und dazu noch die Härtefallklausel zu beschliessen, nimmt der ganzen Vorlage aber jegliche Schärfe, zumal es nicht möglich ist zu bestimmen, wie viele Fälle wirklich unter die Härtefallklausel fallen würden. Entweder sollten wir die nationalrätliche Version mit einer Härtefallklausel beschliessen oder aber die ständerätliche ohne Härtefallklausel.
Eine Vorlage mit einer Härtefallklausel hätte es im Abstimmungskampf als direktes Gegenüber zur Durchsetzungs-Initiative schwer. Der Bürger würde in Sachen kriminelle Ausländer weg von der Kuscheljustiz und hin zum Landesverweis tendieren. Da macht sich der Bürger auch wenig Gedanken, ob der Kriminelle hier aufgewachsen ist oder nicht.
Ich möchte an dieser Stelle an das Urteil vom 12. Oktober 2012 erinnern, in welchem das Bundesgericht in Lausanne entschieden hat, einen mehrfach straffälligen Ausländer [PAGE 1243] nicht des Landes zu verweisen und sich bei der Begründung auf die EMRK abstützte. Bei diesem Urteil wurde internationales Recht über Landesrecht gestellt. Wenn das Schule macht, können wir hier ohne Probleme die Härtefallklausel streichen. Nebst der verfassungsgemässen Verhältnismässigkeit und der Härtefallklausel hätten die Gericht sogar eine dritte Hintertür, jene der EMRK, um einen kriminellen Ausländer nicht ausschaffen zu müssen.
Zum Schluss möchte ich an dieser Stelle erwähnen, dass die Anzahl Strafdelikte in den letzten Jahrzehnten nur in eine Richtung zeigte. Wir sind mittlerweile bei sage und schreibe 725 000 Delikten pro Jahr. Die Anzahl Verurteilungen - Kollege Föhn hat sie erwähnt - ist von 1984 bis heute, also innert dreissig Jahren, auf 100 000 angestiegen. Herr Föhn hat erwähnt, dass 60 Prozent davon Ausländer betreffen. Delikte an Leib und Leben, also die höchste Kategorie, haben in dieser Zeitspanne, in diesen dreissig Jahren, um sage und schreibe 136 Prozent zugenommen.
Aus dieser Überlegung heraus folge ich der härteren Variante, einer Variante, mit welcher möglichst viele kriminelle Ausländer ausgeschafft werden. Denn dies ist der Bundesverfassungsauftrag.