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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-12-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-12-10

Wortprotokoll

Es ist genau, wie der Kommissionssprecher gesagt hat: Sie können im Deliktskatalog nur Taten aufführen, die in einer Strafnorm klar umschrieben sind, und das ist mit dem, was Ständerat Föhn hier vorschlägt, nicht der Fall. Umgekehrt kann man sagen, dass es natürlich heute bereits Straftatbestände gibt, die genau in diesen Zusammenhang gehören. Ich nenne Ihnen dazu nur ein paar Beispiele, was die Kampfhandlungen in der Schweiz angeht, von denen Sie sprechen: vorsätzliche Tötung, Mord, schwere Körperverletzung, Raub, Erpressung, Freiheitsberaubung, Entführung, Geiselnahme usw. Wir haben also schon eine ganze Anzahl von Straftatbeständen, die die Grundlage dessen sind, was Ständerat Föhn hier umschreibt.

Wenn Sie den Antrag annehmen, müsste der Nationalrat dann vertiefen, ob man im StGB noch zusätzliche [PAGE 1250] Straftatbestände umschreiben muss oder ob die heute bestehenden genügen, um das abzudecken, was Sie beabsichtigen. Von daher sind also beide Wege möglich, man müsste den Antrag aber auf jeden Fall noch vertiefen, denn in dieser Form kann man das Anliegen nicht tel quel in den Deliktskatalog aufnehmen.