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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-11-17

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-11-17

Wortprotokoll

Zunächst einmal zu Artikel 1: Mit einer nationalen Fluggesellschaft ist eine schweizerische Fluggesellschaft im Sinne von Artikel 103 der Luftfahrtverordnung gemeint. Das heisst, dass sich das Unternehmen unter tatsächlicher Herrschaft und mehrheitlich im Eigentum von Schweizer Bürgern befindet. Das ist für die bilateralen Luftverkehrsabkommen mit einzelnen Ländern ausschlaggebend.

Zur angemessenen Berücksichtigung der Landesflughäfen: Das hat der Nationalrat gestern aufgenommen. Eigentlich ist diese angemessene Beteiligung nicht eine Aufgabe, die wir der neuen Gesellschaft zuordnen können, sondern es ist eine Aufgabe, die wir, unser Departement, oder der Bundesrat übernehmen müssen, und das tut er mit den Instrumenten des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL). Dort ist im Sinne, wie es Herr Lombardi gesagt hat, definiert, welche Aufgaben den einzelnen Flughäfen national und international zukommen. Da hat auch Lugano-Agno seinen Stellenwert. Dieser Beschluss ist am 18. Oktober des letzten Jahres gefasst worden. Es ist unsere Aufgabe, diesen SIL nun infrastrukturell so umzusetzen, dass diese Aufgabe dann auch erfüllt werden kann.

Ich habe vorher bei der Eintretensdebatte noch zwei Fragen zu beantworten vergessen, das mache ich noch ganz schnell. Herr Reimann hat bezüglich der EU und des bilateralen Luftverkehrsabkommens mit der EU gefragt, wie sich die EU-Kommission zu dieser Vorlage stellt.

Dazu ist zu sagen, dass die bilateralen Abkommen noch nicht in Kraft sind. Als es um den Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland ging und ich nach Brüssel ging, um die Verletzung von EU-Rechten feststellen zu lassen, hiess es ganz deutlich: "Das bilaterale Abkommen ist noch nicht in Kraft. Das prüfen wir nicht." Wir nehmen diesen Standpunkt auf, das bilaterale Abkommen ist noch nicht durch alle Länder ratifiziert.

Immerhin ist es so, dass wir nicht Treu und Glauben verletzen und jetzt irgendetwas machen dürfen, was nachher das Ziel dieses Abkommens torpedieren würde. Das tun wir aber damit nicht; ich habe mit Frau de Palacio zu dieser Frage telefoniert. Der EU ist wichtig, dass die Swissair durch diese Übung nicht Dumpingpreise auf den Flugbilletten einführen kann. Das haben wir ausdrücklich ausgeschlossen, das wollen wir nicht. Das haben wir festgehalten.

Nun, am 15. November hat sich der gemeinsame Ausschuss der Efta getroffen, und es gibt jetzt noch Folgesitzungen, wo dann die Preisgestaltung genau angeschaut wird. Aber da müssen wir keine Angst haben, dass wir hier ins Messer laufen würden.

Eine weitere Frage war noch die von Herrn Stadler, ob die Bewilligungen für die neue Crossair eigentlich erteilt würden. Die Crossair hat Gesuche für die Übernahme von 30 Swissair-Europastrecken gestellt, aber noch nicht für die Langstrecken. Diese Gesuche für die Langstrecken erwarten wir bis Ende Jahr. Da wird also die Zeit nachher reichen, um das bis im März 2002 zu tun.

Kein anderes Schweizer Unternehmen hat während der 14-tägigen öffentlichen Auflage ein Interesse an den Europastrecken bekundet, und das Bazl hat der Crossair dann in sehr kurzer Frist vorerst eine provisorische Bewilligung für den Betrieb auf 30 Strecken erteilt. Das ist auch eine dieser Arbeiten, die in dieser hektischen Zeit sehr schnell und speditiv durch das Bazl gemacht wurde. Die erwähnte Zeit kann also hier für die Übertragung reichen.