Flach Beat · Nationalrat · 2014-06-19
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2014-06-19
Wortprotokoll
Ich spreche hier für die grünliberale Fraktion zu Block 3, zuerst einmal zu den Minderheitsanträgen Kiener Nellen und Schneider Schüttel: In Artikel 285 Absätze 4 und 5 fordert die Minderheit Kiener Nellen einen Mindestunterhaltsbeitrag nach Franken und Rappen, und zwar in der Höhe der maximalen einfachen AHV-Waisenrente. Grundsätzlich wäre das eine gute Idee, wenn wir nicht vorher im Gesetz, das wir jetzt beraten, bereits festgelegt hätten, dass der Unterhalt der Kinder nach deren Bedürftigkeit bemessen werden soll. Darum ist es wahrscheinlich falsch, wenn wir jetzt hier einen Mindestunterhalt nach Franken und Rappen festlegen, der dann für jedes Kind gelten soll.
Wir haben heute Morgen auch verschiedentlich gehört, dass eben die Fälle unterschiedlich sind, dass die betroffenen Kinder unterschiedlich sind. Es gibt nicht eine grosse Anzahl, die alle gleich sind, sondern es gibt sehr viele verschiedene. Darum lehnen wir den Minderheitsantrag Kiener Nellen für einen solchen Mindestunterhalt ab, und zwar auch im Hinblick darauf, dass so ein Mindestunterhalt auch zu negativen Ergebnissen führen kann, nämlich dazu, dass man den Mindestunterhalt nach unten nivelliert, und das ist ja wahrscheinlich auch nicht in Ihrem Interesse. Überall dort, wo er dann vielleicht zu hoch ist - auch weil er pro Kind bemessen wird und völlig unabhängig davon, dass z. B. drei Kinder pro Kind insgesamt weniger kosten als ein Kind, und von ähnlichen Faktoren -, finden wir, dass es nicht richtig umgesetzt ist. Wir werden das ablehnen.
Den Minderheitsantrag Schneider Schüttel halten wir für eine Verordnung am falschen Ort und werden ihn ebenfalls ablehnen.
Der Einzelantrag Flach, für den ich hier als Fraktionssprecher spreche, ist so entstanden, wie Frau Kiener Nellen vorhin in ihrer Frage an Herrn Nidegger bereits angetönt hat: Es gab aus der Kommission den Auftrag an die Bundesrätin und die Verwaltung, einen Bericht zu machen, wie eine Mankoteilung allenfalls aussehen könnte. Als dann dieser Bericht zur Mankoteilung in die Kommission kam, war die Beratung des Gesetzes schon weit fortgeschritten. Leider wurde dann Rückkommen abgelehnt, weshalb dann eben gar keine inhaltliche Diskussion darüber geführt und in der Folge auch kein Minderheitsantrag gestellt werden konnte. Ich muss mich schon dagegen wehren, dass das hier durch die Hintertür eingeführt werden soll. Das ist überhaupt nicht der Fall, sondern es geht einfach um die Möglichkeit, zu verhindern, dass das, was von Anfang an in diesem Gesetz hätte sein sollen und was auch eine der Hauptintentionen dieses Gesetzes war, jetzt quasi einfach herausgekippt wird, ohne [PAGE 1241] dass eine materielle Diskussion über diese Frage überhaupt angefangen werden konnte. Das finden wir falsch, und darum - auch in Anbetracht der Problematik, die sich bei der verfassungsrechtlichen Verantwortlichkeit bei den Kantonen zeigt, auch im Hinblick darauf, dass wir allenfalls jetzt etwas legiferieren, das aus staatsrechtlicher Sicht nicht ganz sauber ist - empfehle ich Ihnen, diesen Antrag anzunehmen.
Es gibt auch ein Beispiel dafür, dass wir das schon einmal getan haben: Wir haben nämlich die Verpflichtung der Kantone zu einer Alimentenbevorschussung einmal ins ZGB hineingeschrieben, ohne dass wir dazu eine verfassungsrechtliche Grundlage hatten. Es gibt also ein Beispiel dazu. Die Kantone sind dem nachgekommen. Ebenso haben die Sozialhilfeorganisationen angetönt, dass sie diese Mankoteilung unterstützen würden, die letztlich nicht, wie Herr Nidegger sagt, ein Rückfall ins Mittelalter ist, sondern ein Schritt in eine etwas gerechtere Zukunft.
Ich bitte Sie daher namens der grünliberalen Fraktion, die Minderheitsanträge abzulehnen, jedoch den Einzelantrag Flach anzunehmen.