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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-19

Wortprotokoll

Den Unterhaltsbeitrag, den Sie einem Kind zusprechen, und die Frage, ob das Kind diesen Beitrag dann auch tatsächlich erhält, sind zwei paar Schuhe. Bei den Artikeln, die wir jetzt diskutieren, sprechen wir ausschliesslich darüber, was wir tun respektive verbessern können, damit das Kind das Geld, das ihm zusteht, auch tatsächlich erhält. Wir sprechen bei diesen Artikeln nicht darüber, wie viel es erhält und von wem es das Geld erhält, sondern wir sorgen dafür, dass das Kind dieses Geld erhält. Denn was passiert, wenn die Kinder das Geld nicht erhalten, wenn die Väter oder die Mütter, die diese Unterhaltsbeiträge bezahlen müssten, sie nicht bezahlen? Was passiert dann? Dann muss die öffentliche Hand, dann müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einspringen. Das möchten wir, wenn immer möglich, verhindern. Deshalb wollen wir mit der Revision dieser Artikel dafür sorgen, dass dort, wo ein Kind einen gerichtlich festgestellten Anspruch hat und jemand den Unterhaltsbeitrag auch bezahlen kann, aber nicht bezahlt, weil er vielleicht nicht will, dieser Anspruch auch durchgesetzt wird. Es ist also eine Massnahme, um die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten.

Ich muss Ihnen deshalb schon sagen, dass ich hier wirklich null Verständnis für die Anträge der Minderheit habe. Es geht darum, dass dort, wo berechtigte, von einem Gericht festgestellte Ansprüche bestehen, welchen aus irgendwelchen Gründen nicht entsprochen wird, die Durchsetzung dieser Ansprüche verbessert wird, weil sonst die öffentliche Hand, die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, einspringen müssen. Es geht um eine Entlastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Jetzt kommt die Minderheit und sagt, sie wolle das nicht.

Wie ist die heutige Ausgangslage? Herr Nationalrat Stamm hat gefragt, ob es einen Missstand gibt. Lesen Sie den Bericht des Bundesrates vom 4. Mai 2011, der sich einerseits mit der Alimentenbevorschussung - aber darum geht es hier nicht - und andererseits mit dem Alimenteninkasso befasst! Wir haben festgestellt, dass die Unterstützung durch die Kantone, damit die berechtigten Ansprüche auch geltend gemacht und durchgesetzt werden können, sehr unterschiedlich ist. Das macht keinen Sinn, denn letztlich muss es ja im Interesse von uns allen sein, dass berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden. Es ist in erster Linie im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Ich sage es noch einmal: Wenn nicht bezahlt wird, bezahlt am Schluss die öffentliche Hand.

Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat vor, den Kantonen im Rahmen einer Verordnung - die Kompetenz liegt hier beim Bund - zu sagen, wie sie in Zukunft dieses Alimenteninkasso, also nur das Inkasso, besser durchsetzen können, damit wir eine gewisse Harmonisierung haben werden. Wir wissen, dass wir hier die Aufgabe übernehmen, den Kantonen verbindliche Vorgaben zu machen. Deshalb haben wir die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren frühzeitig, nämlich im Jahr 2011, konsultiert. Sie hat uns gestützt auf eine Umfrage bei den Kantonen gesagt, dass die Kantone solche verbindlichen Vorgaben für alle Kantone zur Verbesserung des Alimenteninkassos begrüssen und unterstützen. Selbstverständlich werden wir bei dieser Verordnung Ihre Kommission konsultieren. Wir werden diese Verordnung zusammen mit den Fachpersonen und den Kantonen erarbeiten. Wir werden die nötige Umsicht walten lassen.

Ich bitte Sie daher, dieser Entlastungsmassnahme zuzustimmen - es ist eine Entlastungsmassnahme für die öffentliche Hand - und die Anträge der Minderheit abzulehnen.