Stamm Luzi · Nationalrat · 2014-06-19
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-19
Wortprotokoll
Diesmal rede ich als SVP-Fraktionssprecher. Frau Kollegin Huber, wir werden Ihren Minderheitsantrag auch gutheissen.
Zwei Bemerkungen zu den Voten, die ich aufgeschnappt habe. Frau Kollegin Schneider Schüttel, Sie haben es wunderschön gesagt: Der Ausdruck "Manko" wird verschieden verwendet. Das ist Teil des Chaos, wenn ich sehe, was den Medien gegenüber gesagt wird. Tatsächlich gibt es ein Manko, welches das Delta ist zwischen dem, was der Mann bezahlen müsste, und dem, was er aufgrund seiner Einkommenslage bezahlen kann, und dann gibt es ein Manko unter dem Stichwort Sozialansprüche usw. [PAGE 1233]
Herr Guhl, was Sie gesagt haben, ist gerade Teil meiner Bedenken. Sie haben gesagt, in der Botschaft des Bundesrates stehe offenbar, dass die sportlichen und musikalischen Tätigkeiten zu berücksichtigen sind. Das würde logischerweise heissen, dass sich die Gerichte und Rechtsanwälte, die zu vermitteln versuchen, die Parteien selbst fragen müssten, ob das Kind sportlich sei, ob es ein Eiskunstlauftraining besuche, ob es Musikunterricht habe usw. Davon müssten dann 50 Prozent bezahlt werden. Das ist genau meine Befürchtung.
Zu Frau Huber: Ja, die Gerichte werden sich anpassen. Das Problem liegt darin, dass wir in den letzten 25 Jahren wie bereits erwähnt schon eine Verdreifachung der Zahl der Gerichtspräsidenten allein im Kanton Aargau gehabt haben.
Zum Hauptproblem: Was ist gemeint? Ich halte trotz allem den Antrag Frehner für den besten. Ist einerseits der gebührende Unterhalt gemeint, das, was das Kind kostet, andererseits der Unterhalt, den der Vater bezahlen muss, und dann die Differenz, weil er zurzeit nicht alles bezahlen kann?
Herzlichen Dank, Herr Kollege Vischer, für die wohlwollenden Worte. Ein Punkt, den Sie in Ihrem Votum vorhin erwähnt haben, ist nicht zutreffend. Sie haben gesagt, wenn die AHV-Waisenrente festgelegt sei, seien alle Probleme gelöst. Nun wende ich mich aber mit einer Frage an die Frau Bundesrätin. Meine beiden Standardfragen sind noch immer nicht beantwortet worden. Steigt gemäss Ihrem Konzept der Bedarf, wenn eine Familie mehr als ein Kind hat, ist er gleichbleibend, oder ist er abnehmend? Haben zwei Kinder pro Kopf weniger Bedarf als ein einziges Kind? Damit wären wir vielleicht auf Seite 6 der Fahne, ganz unten beim Antrag AHV-Waisenrente - vielleicht, aber ich weiss nicht, was der Bundesrat im Kopf hat.
Die zweite Standardfrage: Ist der gebührende Unterhalt für ein dreijähriges Kind höher als für ein fünfzehnjähriges Kind? Ich habe es bis jetzt nicht begriffen. Was kostet ein Kind, von den Windeln bis zur Musikstunde, wenn es siebzehn ist, müssen da der Mann und die Frau von den Barausgaben einen Teil übernehmen? Und der Betreuungsaufwand, der im Normalfall von der Frau geleistet wird? Muss der Mann dafür einen Teil bezahlen, wenn er nichts an Betreuung übernimmt? Das sind doch die Sachen, die man zumindest begrifflich auseinanderhalten müsste. Frau Bundesrätin, ist der Bedarf für ein fünfzehnjähriges Kind höher? Dass der Finanzbedarf höher ist, dass es in diesem Sinne teurer ist, ist völlig logisch. Ebenso logisch ist, dass der Betreuungsaufwand tiefer ist. Aber ist der Bedarf für ein fünfzehnjähriges Kind höher, oder ist er tiefer? Und wenn jemand mehrere Kinder hat, ist dann der gebührende Unterhalt, den der Vater bezahlen muss, pro Kopf derselbe? Ich habe bis heute, trotz wochen- und monatelangem Nachfragen, keine Klarheit bekommen.