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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-19

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-19

Wortprotokoll

Danke für diese Frage, Herr Nationalrat Stamm. Sie haben es selber sehr gut ausgeführt: Bei einem einjährigen Kind sind die Betreuungskosten hoch, bei einem siebzehnjährigen sehr tief. Hingegen sind die Barkosten bei einem einjährigen Kind tiefer als bei einem siebzehnjährigen. Daran ändert sich allerdings mit dieser Gesetzesrevision nichts. Wenn in einem Haushalt die Barkosten sehr hoch waren, weil ein Lebensstil gepflegt wurde, der sehr kostenintensiv war, und auch die finanziellen Mittel vorhanden waren, dann werden die Barkosten nach einer Scheidung auch in Zukunft hoch sein. Sie werden höher sein als die Barkosten eines Haushalts, dessen Angehörige schon vor der Scheidung in einer winzigen Wohnung mit sehr tiefer Miete lebten; in diesem Fall werden die Barkosten auch nach der Scheidung tief bleiben. Deshalb können Sie den Unterhalt, wie heute schon, nicht generell für alle Paare festlegen. Er hängt von den konkreten Lebensbedingungen ab. Es gibt deshalb hier keine generell-abstrakte Regelung. Wir werden in Block 3 über einen Mindestunterhalt diskutieren; dort wird eine Zahl genannt, nämlich 936 Franken.