Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2001-11-17
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-17
Wortprotokoll
Nachdem diese Vorlage offensichtlich auch finanzpolitische und finanzrechtliche Aspekte hat, erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen hiezu aus der Sicht der Finanzkommission.
Im Vordergrund steht natürlich die Feststellung, dass die Beschlüsse, die wir heute fassen werden, sich ganz erheblich auf den Finanzhaushalt auswirken. Für das laufende Jahr sind es 1,2 Milliarden Franken Ausgaben mehr, wobei festzustellen ist, dass wir bereits Nachtragskredite haben, die gegenüber Vorjahren bedeutend höher sind, und es ist keineswegs in den Büchern festgeschrieben, dass wir das "Haushaltziel 2001" erreichen werden. Die Auswirkungen für das nächste Jahr bestehen darin, dass das kleine Plus in der Grössenordnung von 450 Millionen Franken im Voranschlag sich in ein Defizit von einer halben Milliarde Franken umwandeln wird. Von den folgenden Jahren will ich nicht sprechen.
Es hat uns in der Finanzkommission natürlich deshalb schon etwas erstaunt, dass dieses Geschäft buchstäblich an uns vorbeigelaufen ist, denn zum einen sind die Mitglieder der Finanzdelegation von der Finanzkommission gewählt, und sie sind auch der Finanzkommission gegenüber verantwortlich, und zum anderen war es uns aus diesem Grunde nicht möglich, zuhanden des Plenums einen Voranschlag für das Jahr 2002 zu verabschieden, der eben vollständig und kompakt ist.
Staatliche Finanzpolitik hat zunächst natürlich ihre eigenen, spezifischen Regeln, auch Rechtsregeln, aber ebenso Grundsätze und Prinzipien. Sie ist aber insofern nicht Selbstzweck, als sie stets einen Bezug zur Sachpolitik hat. Da stellt sich jeweils stets die grundsätzliche Frage - und sie stellt sich natürlich auch bezogen auf die jetzige Vorlage, die wir zu beraten haben -, ob, in welcher Art und in welchem Ausmass etwas Sache des Staates sei oder ob es nicht in den Bereich von Wirtschaft und Gesellschaft gehöre. Über diese zentrale Frage möchte ich nicht mehr spezielle [PAGE 725] Ausführungen machen; die Gründe wurden sehr kompetent dargelegt. Ich möchte aber generell unterstreichen, was auch gesagt wurde, dass es in der Politik eben auch Situationen gibt, die es rechtfertigen, von durch die Ratio geprägten Ordnungsprinzipien abzuweichen.
Es war - auch dies ist wiederholt gesagt worden - in der Tat das unheilvolle Grounding, welches einen eigentlichen Schock in der ganzen Nation Schweiz ausgelöst und dadurch natürlich auch die Emotionen der Schweizerinnen und Schweizer gegenüber der Swissair offen gelegt hat. In dieser Situation hatte die Politik zu handeln. Ich bin mir nicht so sicher, wie heute die Meinung wäre, wenn die Politik nicht gehandelt hätte.
Aus der Optik der Finanzpolitik ist vor allem ein institutioneller Aspekt zu beachten. Auch wir - und insbesondere wir in der Finanzkommission - sind natürlich wenig erbaut von der Tatsache, dass das Parlament zumindest faktisch nur noch Ja sagen kann. Aber - ich möchte das klar sagen, lieber Herr Kollege Merz - wir stellen uns schützend vor die Finanzdelegation. Sie hatte in der Tat einen schweren Stand, zumal ja der Bundesrat
erklärt hatte, er würde die Kredite nur dann bewilligen, wenn die Finanzdelegation zustimme, was auch wieder verständlich ist. Hingegen ist klar, dass das Ereignis Swissair gezeigt hat, dass die jetzigen finanzrechtlichen Instrumente nicht mehr adäquat sind. Der Gesetzgeber hat an ausserordentliche Ereignisse wie jene rund um die Swissair offensichtlich nicht gedacht. Obwohl - oder man könnte vielleicht sagen, gerade weil - das Finanzhaushaltgesetz die Folgen einer allfälligen Nichtgenehmigung eines dringlich beschlossenen Zahlungs- oder Verpflichtungskredites nicht regelt, ist davon auszugehen, dass man bei der Schaffung dieses Instrumentariums der dringlich beschliessbaren Nachträge von Grössenordnungen ausgegangen ist, die sich in Grenzen halten und mehr oder weniger kompensierbar sind. Im vorliegenden Fall Swissair ist das offensichtlich nicht so und deshalb sind wir der Überzeugung, dass dieses Instrumentarium anzupassen ist. Dabei ist aber zu beachten, dass wir ein bewegliches Instrumentarium behalten können. Der Bund muss ein Instrument haben, um eben in derart ausserordentlichen Lagen schnell handeln zu können. Anderseits muss dieses Instrumentarium aber so beschaffen sein, dass die Mitwirkungsrechte des Parlamentes angemessen gewahrt sind.
Wir haben aus diesem Grund in der Finanzkommission beschlossen, eine Subkommission einzusetzen, mit dem Auftrag, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, die dann bereits in die Revision des Parlamentsgesetzes einfliessen könnten und die auch eine entsprechende Änderung des Finanzhaushaltgesetzes zur Folge haben werden.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zur Vorlage.