Schmid Martin · Ständerat · 2014-09-25
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Wenn wir rekapitulieren, wieso die Kommissionsmehrheit zu diesem Entscheid gekommen ist, so müssen wir uns vor Augen führen - Herr Engler hat zu Recht darauf hingewiesen -, dass hier eben auch Hotels gemeint sein können. Die Kommissionsmehrheit ist beim Durcharbeiten der Vorlage zum Schluss gekommen, dass für Hotelbetriebe, die aufgegeben werden, in diesem Sinne keine spezielle Privilegierung geschaffen werden sollte. Gleichzeitig ist der Kommissionsmehrheit bewusst, dass in vielen Abwanderungsgebieten ein Problem besteht, indem dort die Bausubstanz der Dörfer zerfällt, weil keine Investitionen gemacht werden. Das ist eindeutig ein Problem der Abwanderungsgebiete und der strukturschwachen Gebiete, denn in den touristischen Hotspots gibt es solche Objekte, wie wir sie diskutieren, gar nicht mehr; sie wurden längst in Zweitwohnungen umgebaut, oder es wurden andere Bauten erstellt. Die Ausgangslage ist dort also eine ganz andere.
Wir müssen uns vor Augen halten, dass es hier vor allem um strukturschwache Gebiete geht, denn dort sind die Ställe im Dorfkern noch vorhanden, dort gibt es noch alte Bausubstanz, die nicht saniert und jetzt dem Zerfall überlassen wird. Für diese Gebiete möchten wir hier eine Möglichkeit schaffen. [PAGE 945]
Wenn man am bundesrätlichen Entwurf festhält, ist diese Möglichkeit sehr eingeschränkt, denn diese Objekte sind keine geschützten Baudenkmäler. Ein entsprechendes Objekt, das beispielsweise am Dorfplatz in Nufenen steht, wurde bisher nicht in die Liste der geschützten Baudenkmäler aufgenommen, weil es gar nie saniert wurde. Es gibt in vielen Gemeinden solche Ställe, die teilweise dem Zerfall überlassen werden.
Ich gebe zu, "erhaltenswerte Bauten" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, aber ich wehre mich dagegen, dass man auf Bundesebene die Bedeutung jedes Rechtsbegriffs bis ins letzte Detail ausformuliert und zementiert. Kollege Schwaller hat uns gerade den Vorwurf gemacht, dass wir zu sehr ins Detail gehen. Wir sollten den Mut haben, auch unbestimmte Rechtsbegriffe zu wählen und die Anwendung dann der Praxis zu überlassen. Das gilt umso mehr, als es auch Kantone gibt, welche diesen Begriff schon kennen.
Mir geht es darum, dass man die Ausnahme nicht nur bei geschützten Baudenkmälern geltend machen kann, sondern auch darüber hinaus. Es soll nicht so sein, dass das Ortsbild wie bisher im Isos aufgeführt werden müsste und jedes Objekt, das darunterfällt, gerade so erfasst wird. Das möchte ich nicht, das ist für mich zu einschränkend, und damit wird zu wenig auf die Bedürfnisse der Abwanderungsgebiete eingegangen. Wir haben über viele Gemeinden gesprochen, welche unter die Zweitwohnungs-Initiative fallen - und zwar nicht deshalb, weil dort in den letzten Jahren Neubauten errichtet wurden, sondern weil viele Leute abgewandert sind.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Der Bundesrat hat dann auch noch die Vollzugskompetenz, um Ausführungsbestimmungen erlassen und darin festzulegen, was "erhaltenswert" heisst. Er kann sich gut an den Kantonen orientieren, die den Begriff schon kennen.