Imoberdorf René · Ständerat · 2014-09-25
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich mache als Vorbemerkung darauf aufmerksam, dass es bei Absatz 1 um die Quersubventionierung von Neubauten geht. In Absatz 2 geht es um ältere Hotels, solche, die älter sind als 25 Jahre. Man soll diese, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, in Zweitwohnungen umbauen können. Damit ist das klargestellt; es sind zwei verschiedene Dinge.
Zu meinem Minderheitsantrag bezüglich Artikel 9 Absatz 2: Dort sieht der Bundesrat - und nicht die Minderheit Imoberdorf - vor, dass ein strukturierter Beherbergungsbetrieb, der am 11. März 2012 schon bestanden hat, vollständig zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung umgenutzt werden kann. Diese Bestimmung kommt aber nur zum Tragen, wenn der Hotelbetrieb am Tage der Abstimmung bereits bestanden hat und wenn er eine minimale Bewirtschaftungsdauer von 25 Jahren aufweist. Weiter ist dieser Artikel nur auf Hotelbetriebe anwendbar, die nachweislich nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. Ist die Tatsache, dass der Betrieb nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann, auf ein Fehlverhalten der Eigentümer bzw. des Betreibers zurückzuführen, besteht keine Möglichkeit der Umnutzung. Ist keine alternative Nutzung wie touristisch bewirtschaftete Wohnungen, Umwandlung zu einem hybriden Beherbergungsbetrieb oder die Erstellung von Erstwohnungen möglich, so ist dem Betrieb als letzte Möglichkeit ein Marktausstieg in Form von Umnutzung in Zweitwohnungen zu ermöglichen. Die Gründe für diese Möglichkeit, über 25 Jahre alte Hotels unter den Voraussetzungen, die ich vorhin aufgezählt habe, umzubauen, sind vielfältig. Ich gehe kurz auf diese Punkte ein.
Tatsache ist, dass seit mehreren Jahrzehnten in der Schweizer Hotellerie ein Strukturwandel im Gang ist. Ausgehend von rund 8700 Hotels im Jahre 1973 hat sich der Hotelbestand in den vergangenen vierzig Jahren auf gegen 5000 Einheiten reduziert. Das ist eine Tatsache. Da in grossen Städten bekanntlich gleichzeitig viele neue Hotels entstanden sind, wird die Abnahme der Betriebe in den alpinen Ferienregionen auf rund 4000 geschätzt. Dieser Rückgang ist bedingt durch stagnierende bis rückläufige Übernachtungszahlen sowie grössere Hotelbetriebe.
Hotels können nur mehr wirtschaftlich betrieben werden, wenn sie eine gewisse Anzahl Betten haben. Die Grösse der Betriebe nimmt zu, während ihre Zahl abnimmt. Viele kleinere Hotelbetriebe sind zudem sanierungsbedürftig. Ein grosser Teil davon sind Familienbetriebe. Bei diesen übernimmt niemand die Nachfolge, weil nebst den Kosten für die Sanierung auch noch Auszahlungen an Familienangehörige anstehen. Auch wenn sich dieser Strukturwandel verlangsamen dürfte - das hoffen wir alle -, muss in den kommenden Jahren im alpinen Raum mit einem weiteren Hotelsterben von mindestens 40 bis 50 Einheiten pro Jahr gerechnet werden.
Was soll nun mit diesen Gebäuden geschehen, wenn sie nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können und weder alternativ genutzt noch vollumfänglich umgenutzt werden können? Das führt unweigerlich zu einer Verlotterung dieser Gebäude und damit zu Hotelruinen. Hotelruinen mindern die Attraktivität der Destinationen und schwächen damit den Tourismus insgesamt. Das kann nicht im Sinne der Initianten sein. Für diese Objekte muss als letzte Möglichkeit - das sage ich ausdrücklich: als letzte Möglichkeit - die Umnutzung zu Zweitwohnungen offenstehen.
Unabhängig von der Rentabilität der Hotelbetriebe geht es auch hier wie bei den altrechtlichen Wohnungen um die Besitzstandwahrung, um Eigentumsgarantie. Ein Hotelier konnte vor der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative sein Hotel auch in Zweitwohnungen umbauen. Durch die Zweitwohnungs-Initiative erleiden die Besitzer von Beherbergungsbetrieben eine entscheidende Eigentumsbeschränkung.
Ein weiteres Argument, das meines Erachtens wichtig ist, lautet, dass bei der Umnutzung von Hotels zu Zweitwohnungen kein neues Terrain überbaut wird; es wird nicht auf der grünen Wiese neu gebaut. Schon Vorhandenes wird weiter genutzt, es wird nicht zusätzlich Boden verbraucht. Das ist ganz präzis im Sinne der Initianten - diese haben sich im Abstimmungskampf sicher überlegt, was sie sagen.
Zum Schluss jetzt noch dies: Die vollumfängliche Umnutzung von seit 25 Jahren bestehenden Beherbergungsbetrieben ist bereits mit der geltenden Verordnung über Zweitwohnungen möglich. Es ist für mich nun wirklich schwer begründbar, dass das plötzlich nicht mehr möglich sein soll. Es ist nicht nachvollziehbar, dass man bei der Ausführungsgesetzgebung eine Spitzkehre macht. Das hat meiner Meinung nach auch recht wenig mit Rechtssicherheit zu tun.
Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Kommissionsminderheit und damit dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.