Diener Lenz Verena · Ständerat · 2014-09-25
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Noch selten habe ich den Ausdruck "Augenmass" so häufig gehört wie in der Diskussion um die Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative. Zugegeben: Augenmass ist in unserer Demokratie und ganz speziell bei der Umsetzung von neuen Verfassungsartikeln eine wichtige schweizerische Tradition. Ohne Rücksicht auf Traditionen und Grundrechte würden die Stabilität und das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in unseren Staat und in unser Rechtsverständnis erschüttert. Ich habe gestern schon im Rahmen der Diskussion über die Erbschaftssteuer-Initiative auf diese Frage hingewiesen; ich habe auch auf die Frage verwiesen, wieweit Initiativtexte wörtlich genommen werden müssen und wieweit sie sich auch in die übrigen Grundrechte unserer Verfassung einbetten lassen müssen. Was ich gestern gesagt habe, gilt auch für die heutige Vorlage.
Ich bin darum eine Verfechterin unserer bisherigen politischen Spielregeln, auch bei der Umsetzung dieser Zweitwohnungs-Initiative. Leicht schmunzeln musste ich allerdings über die Augenmass Fordernden, da diese bei anderer Gelegenheit ohne politische Skrupel sogenannte Durchsetzungs-Initiativen lancieren und unterstützen und dabei jegliches Augenmass verloren haben.
Kehren wir zurück zur heutigen Vorlage: Der Bundesrat hat versucht, bei der Umsetzung des Verfassungstextes den sehr unterschiedlichen Forderungen unserer Kantone und Regionen nachzukommen. Er erhörte die Klagen der Tourismusgebiete und versuchte, einen gangbaren Weg zwischen Initiativtext und Tagesanliegen zu finden. Dabei ist ein Kompromiss entstanden, den ich weitgehend mittragen kann - eben mit dem Wissen, dass Augenmass auch hier angesagt ist. Weiter gehende Kompromisse lehne ich aber ganz entschieden ab. Nach meiner Auffassung hat der Bundesrat seinen Ermessensspielraum ausgeschöpft.
Artikel 1 dieses Gesetzes zeigt eigentlich auf, worüber wir legiferieren. Ich erlaube mir doch, diesen Artikel 1 in Erinnerung zu rufen. Hier steht nämlich: "Dieses Gesetz regelt die Zulässigkeit des Baus neuer Wohnungen sowie der baulichen und nutzungsmässigen Änderungen bestehender Wohnungen in Gemeinden" - und das Folgende ist, denke ich, einfach der springende Punkt - "mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent."
Eigentlich ist dies also eine Ausnahmegesetzgebung. Manchmal hatte ich in der Kommission den Eindruck, dass das ein bisschen in den Hintergrund getreten ist. Alles, was wir in diesem Gesetz hier bestätigen, sind eigentlich Ausnahmen für Gemeinden, die einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent haben. Diese Ausnahmen jetzt noch um weitere neue Ausnahmen zu erweitern kommt für mich nicht infrage.
Der Bundesrat ist zum Beispiel den Anliegen der Tourismusgebiete schon sehr weit entgegengekommen, mit verschiedensten Ausnahmemöglichkeiten. Ich denke an die touristisch bewirtschafteten Wohnungen. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass die touristisch bewirtschafteten Wohnungen nur in touristisch schwach genutzten Gebieten ermöglicht werden. Das wären jene Gebiete, die Kollege Imoberdorf in seinem Votum erwähnt hat, als er von den strukturschwachen Gebieten gesprochen hat. Nur will die Kommissionsmehrheit diese Ausnahmemöglichkeit jetzt nicht nur für die strukturschwachen Gebieten zulassen, sondern für alle, was ich entschieden ablehne, weil damit dem Kernanliegen der Initiative nicht mehr Rechnung getragen wird.
Auch mit der Umwandlung von Hotelkapazitäten in Zweitwohnungen hat der Bundesrat eine wichtige Abweichung vom Verfassungsgrundsatz vorgenommen. Die Kommission hat hier eine Gewichtsverlagerung zugunsten des Weiterbetriebs der Hotels vorgenommen und damit auch eine Erweiterung der Quersubventionierung der Betriebsrechnungen ermöglicht. Diesen Entscheid trage ich mit. Aber ich lehne ganz entschieden die "Fünfer-und-Weggli-Forderung" der Minderheit ab, die bei den alten Hotels zusätzlich noch die Möglichkeit einer vollständigen Umwandlung in Zweitwohnungen verlangt.
Der Bundesrat hat die schwierige Aufgabe der Umsetzung dieser Initiative mit Augenmass an die Hand genommen. Ich bin darum auch bereit, dem Bundesrat weitgehend zu folgen. Ich bin für Eintreten, erwarte aber auch, dass wir uns immer wieder an den Inhalt des Verfassungstextes erinnern. Betroffen sind nämlich nicht nur die Randregionen oder die Tourismusgebiete - Raumplanung betrifft uns alle.