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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2014-09-25

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-25

Wortprotokoll

Wenn wir heute das Bundesgesetz über Zweitwohnungen beraten, legiferieren wir ja nicht auf der grünen Wiese oder einfach ins Blaue hinaus. Der Rahmen ist tatsächlich klar vorgegeben, ob wir wollen oder nicht. Es ist keine einfache Aufgabe, aber eine Aufgabe, der wir uns zu stellen haben, dies auch, um über den aktuellen Stand hinaus - Stichwort Verordnung - Rechtssicherheit zu schaffen. Das tun wir, indem wir den Verfassungsgrundsatz konkretisieren und in ein Gesetz giessen.

"Buchstabengetreue Umsetzung" ist ein Begriff, den wir im Zusammenhang mit anderen Volksbegehren immer wieder hören. In diesem Fall sind nicht nur die Buchstaben, sondern auch die Zahlen klar vorgegeben, denn die Bevölkerung liess sie in die Verfassung schreiben: "Der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten ... einer Gemeinde ist auf höchstens 20 Prozent beschränkt." Punkt! Das ist eine klar festgelegte Grenze. Weiter heisst es, Zweitwohnungen dürften höchstens 20 Prozent "der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde" belegen. Das macht die Sache dann tatsächlich sehr komplex und hat zur Folge, dass eben nicht nur dem allfälligen Neubau von Zweitwohnungen Beachtung zu schenken ist. Als Mitbesitzerin einer Zweitliegenschaft - das lege ich hier gerne offen - ist mir beispielsweise völlig klar, dass es aufgrund dieser Verfassungsbestimmung auch Restriktionen in Bezug auf Sanierungs- und insbesondere Ausbaumöglichkeiten bei bestehenden Zweitwohnungen geben wird. Natürlich gibt es andere Verfassungsbestimmungen, insbesondere jene zur Verhältnismässigkeit, die es ebenfalls in die Waagschale zu werfen gilt. Ich glaube aber, dass hier beispielsweise Kollege Berberat die Gewichtung der verschiedenen Bestimmungen richtig dargelegt hat.

Der Bundesrat hat versucht, dem Anspruch auf Verfassungskonformität gerecht zu werden und gleichzeitig auf die zahlreichen Anliegen verschiedenster Interessenkreise und direkt betroffener Regionen einzugehen. Wenn man feststellt, dass er dabei einige Kompromisse eingegangen ist, ist das - je nach Perspektive - wohl Vorwurf und Kompliment zugleich. Klar ist aber: Der Rahmen ist gesetzt, und in diesem müssen wir uns bewegen. Es gibt einen Volksentscheid, diesen können wir eigentlich nicht nachträglich noch uminterpretieren. Wir müssen ihn umsetzen. Es gibt im Weiteren einen Entscheid des Bundesgerichtes - er wurde [PAGE 925] erwähnt - zugunsten einer relativ strikten Auslegung. Kurz: Es gibt einen Arbeitsauftrag, und dieser Arbeitsauftrag richtet sich jetzt an uns, ans Parlament.

Wir werden in der Detailberatung auf die einzelnen Punkte eingehen. Ich bin bereit, im Rahmen dieser Vorgaben auf diese Vorlage einzutreten.