Schmid Martin · Ständerat · 2014-09-25
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-25
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei Artikel 7 den Einzelantrag Cramer abzulehnen und Bundesrat und Kommission zu folgen. Es wurde zu Recht darauf hingewiesen, dass wir in der Kommission bezüglich der touristisch bewirtschafteten Wohnungen sehr lange gerungen haben. Die Kommission hat sich dann bereiterklärt - das wurde jetzt entgegen dem Einzelantrag Fournier bestätigt -, anzunehmen, dass die touristisch bewirtschafteten Wohnungen bei der Zählart für Zweitwohnungen auch dabei sein sollen.
Wir haben bei Artikel 7 klar Ja gesagt zum Konzept des Bundesrates, das eben auch diese touristisch bewirtschafteten Wohnungen vorsieht. Die Grundlagen dafür, dass der Bundesrat diese auch aufgenommen hat, finden sich meines Erachtens gerade auch in den Aussagen der Initianten vor dem Volksentscheid. Dort war immer klar, dass eben die [PAGE 938] touristisch bewirtschafteten Wohnungen nicht in den Anwendungsbereich dieser Initiative kommen, dass diese nicht betroffen seien. Ich möchte hier nochmals auf diese Grundlagen verweisen, auf die entsprechenden Erklärungen, die am 9. Februar 2012 von der Fondation Franz Weber den Medien abgegeben wurden. Dort steht eben, wie das Herr Fournier auch schon gesagt hat - ich übersetze das jetzt ins Deutsche -, dass mehrheitlich und auf Dauer von einer kommerziellen Vertriebsorganisation oder einem Reservationssystem einer Tourismusorganisation zur touristischen Nutzung zur Verfügung gestellte Wohnungen nicht von der Initiative betroffen seien. Wir haben dann in der Kommission darüber diskutiert - und da waren wir uns einig -, dass dies kein Missbrauchsartikel werden sollte. Das führte dazu, dass die Verwaltung noch einen anderen Vorschlag eingebracht hat, um dem Rechnung zu tragen, und zwar, indem sie die Definition vorlegte, dass diese Wohnungen aufgrund ihrer Charakteristik tatsächlich auch vermietbar sein müssten. Damit wollte man zum Ausdruck bringen, dass diese Bestimmung eben nicht Tür und Tor für weitere Bauten öffnen sollte.
Ich meine, man hat hier eine gute Lösung gefunden. Dass man diese jetzt bei Artikel 8 in Bezug auf den kantonalen Richtplan noch entschlackt hat, ist meines Erachtens nicht von grundlegender Bedeutung, denn die Kantone haben sich immer noch mit diesem zu beschäftigen, und nur dort, wo sie es vorsehen, können solche Wohnungen auch gebaut werden. Es wurde auch ein bisschen der Grundgedanke von Urs Schwaller in dieses Gesamtkonzept aufgenommen. Wir hatten zu viele Regelungen, die eigentlich in der Praxis auf Stufe Gemeinde und Kanton nur schwer umsetzbar waren. Deshalb haben wir die Bestimmung entschlackt.
Wenn man jetzt aber die touristisch bewirtschafteten Wohnungen ganz aus dem Entwurf streicht, wie das Herr Cramer will, dann geht das zu weit. Auch in den Anhörungen wurde zum Ausdruck gebracht, dass man dadurch über den Verfassungstext hinausgehen und die Möglichkeiten der betroffenen Gebiete dann übermässig einschränken würde. Dafür gibt es meines Erachtens keine Grundlage und keine Notwendigkeit.
Ich bitte Sie deshalb, hier Bundesrat und Kommission zu folgen.