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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-15

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-15

Wortprotokoll

Zur Anregung von Herrn Ständerat Bischof, dass man die Einlagensicherungsgelder nicht für etwas anderes verwenden dürfe: Das ist auch unsere Auffassung. Das ist heute ja auch so; sie sind zum Schutze der Sparer wirklich gesichert und sollen nicht zur Abwicklung von Bankensystemen dienen. Das wird auch weiterhin so sein.

Noch zur Ex-post- bzw. Ex-ante-Finanzierung eines solchen Topfs: Wir wollten ja eigentlich die Systemobergrenze - Sie erinnern sich daran - viel höher festlegen. Die 6 Milliarden Franken waren eine Vergleichsgrösse, aber eigentlich hatten wir ursprünglich mit 10 bis 12 Milliarden Franken gerechnet. Das wollte man nicht; jetzt ist man bei diesen 6 Milliarden Franken. Ist das eine sinnvolle Obergrenze? Vielleicht muss man dann irgendwann auch wieder über diese Grenze diskutieren. Wir haben sie so festgelegt - das war ein Commitment -, und ich denke, bis heute funktioniert es. Was wir aber sicher überprüfen müssen, sind die ganze klare Einlagensicherung und die Auszahlungsmöglichkeiten sowie die Frage nach der Frist, also das entsprechende System.