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Eberle Roland · Ständerat · 2014-09-15

Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-15

Wortprotokoll

Meine Intervention zielt in die gleiche Richtung: Ich kann mir schwerlich vorstellen, wie die Unterscheidung zwischen einer tatsächlich ausgesprochenen Busse und einer Sanktion mit Strafcharakter stattfinden kann. In der Begründung des Motionärs steht: "Es wäre jedoch stossend, wenn finanzielle Sanktionen mit Strafcharakter zu entsprechenden Steuererleichterungen führen ..." Ich würde es als stossend erachten, wenn gewisse US-Behörden - im konkreten Fall mit einem doch sehr hohen Mass an Willkür - Sanktionen gegenüber Finanzinstituten der Schweiz aussprechen würden, ohne dass Schweizer Recht gebrochen worden wäre. Ich fände es stossend, wenn dann solche Abgrenzungsthemen dazu führen würden, dass unser Finanzplatz hier einmal mehr in eine nachteilige Position versetzt würde. Ich würde das eher als Zeichen für Wirtschaftskrieg, für Angriffe auf unseren Finanzplatz erachten.

Meine Frage zielt tatsächlich auch in die gleiche Richtung: Wie wird beispielsweise eine Vergleichszahlung eingestuft, ist das eine Sanktion mit Strafcharakter oder ein normaler rechtlicher Vergleich, der keinen Strafcharakter aufweist? Ich wäre froh, wenn ich da noch einige Informationen erhalten würde. Ich persönlich werde diese Motion vermutlich ablehnen, es kommt aber darauf an, wie die Antworten auf die Fragen von Luc Recordon und mir ausfallen.

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