Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-15
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-15
Wortprotokoll
Die Motion hat verschiedene Bestandteile. Einer ist die Aussage, man habe bei der neuen Regelung den Begriff der Fleischerzeugnisse nicht aufgenommen, obwohl dieser auch wesentlich sei. Es ist so, dass von diesen zollrechtlichen Bestimmungen - ich sage Ihnen das als nicht zum Vegetarismus gedrängte Person, denn ich bin ohnehin schon Vegetarierin - auch Fleischerzeugnisse direkt betroffen sind: Der Begriff der Fleischzubereitungen umfasst auch Fleischerzeugnisse. Von daher denke ich, dass wir dieses Problem bewältigt haben. Ich frage dann aber den Motionär noch.
Ein zweiter Bestandteil der Motion zielt auf die Wiederaufnahme der Höchstmenge von 20 Kilogramm im Anhang 5 der Agrareinfuhrverordnung. Zur Erinnerung: Es wurde von einer Maximalmenge von 20 Kilogramm gesprochen, aber an sich waren es, bevor wir die neue Regelung und diesen Mischzollansatz eingeführt haben, 60 Kilogramm pro Tag und Person. Theoretisch wäre es also möglich gewesen, dass eine vierköpfige, fleischessende Familie an einem Tag 240 Kilogramm eingeführt hätte. Das wäre aber natürlich nur theoretisch möglich gewesen, weil eine solche Menge den Rahmen einer Privatware ziemlich deutlich übersteigt. Solche Mengen an Privatwaren werden nicht immer zur Verzollung vorgelegt, darum komme ich dann auf die Frage der Ehrlichkeit und der Prüfbarkeit zurück. Wenn es grosse Mengen sind, die das zulässige Mass übersteigen, stellt sich, gerade beim Fleisch, gelegentlich auch die Frage des Schmuggels. Gegen den Schmuggel von Fleisch und Fleischzubereitungen im Reiseverkehr schützen weder eine tiefere Freimenge noch ein höherer Zollansatz, noch eine Maximalgrenze, da sind wir uns wahrscheinlich einig.
Dass wir hier die Maximalmenge aufgehoben haben, ist gar nichts Spezielles; ausser beim Fleisch bestehen im Rahmen des Reiseverkehrs bereits seit Jahren keine Maximalmengen mehr. Man sieht, dass das nicht zu überhöhten Einfuhren geführt hat. Wenn eine Person nicht glaubhaft machen kann, dass sie die Ware für den Privatgebrauch einführt, gilt die Einfuhr als Handelsverkehr, und die Person bezahlt die normalen Ansätze.
Jetzt zu diesem Pauschalansatz von 17 Franken: Heute sind zwei Drittel der im Ausland getätigten Fleischeinkäufe Fleischzubereitungen und Geflügelfleisch - es geht hier nicht um diskriminierte Bratwürste, sondern um diskriminiertes Geflügel, wenn Sie so wollen. In zwei Dritteln der Fälle ist die neue Freimenge von 1 Kilogramm viel restriktiver als die Freimenge von 3,5 Kilogramm, die wir vor dem 1. Juli hatten. Und in zwei Dritteln der Fälle ist der Pauschalansatz von 17 Franken pro Kilogramm um 4 Franken höher als die früher geltenden 13 Franken pro Kilogramm. Man hat der Einfachheit halber für die Einfuhr diesen Mischzollansatz von 17 Franken genommen. Man kann also sicher nicht davon sprechen, dass es eine zusätzliche Belastung für die Importe sei bzw. dass es den Einkaufstourismus über die Grenze unterstützen würde. Man sieht, dass dem nicht so ist, wenn man schaut, wer wirklich belastet wird und wer profitiert.
Herr Ständerat Baumann, Sie haben die Agrarpolitik angesprochen und darauf hingewiesen, dass wir hier eine neue Regelung haben werden. Bei der Verteilung des Zollkontingents für den Import von rotem Fleisch greift ab 2015 der vom Parlament beschlossene Regimewechsel. Das heisst, dass ab nächstem Jahr 40 Prozent der Zollkontingentsanteile entsprechend der Anzahl der im Inland geschlachteten Tiere der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung zugeteilt werden. Diese Koppelung der Importrechte an die Schlachtung von Schweizer Tieren bedeutet, dass ab 2015 unter der Bedingung der vorgängig erbrachten Inlandleistung - 40 Prozent des eingeführten roten Fleisches - die Einfuhr ohne Ersteigerung eines Kontingentsanteils erfolgen kann. Damit haben Sie eine Entlastung der Fleischimporteure - nicht der Privaten - von 37 Millionen Franken. Auf dieser Schiene werden die Fleischimporteure massgeblich entlastet. Die Privaten haben diese Entlastung nicht - das sage ich, um Ihre Argumentation etwas zu widerlegen. Die Privaten profitieren davon nicht, wohl aber die Fleischimporteure.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen, die unseres Erachtens nicht gerechtfertigt ist.