Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-11-17
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-11-17
Wortprotokoll
Wir wissen, dass Sie sich alle speziell auf die Behandlung dieser Motion gefreut und vorbereitet haben. Was uns betrifft, ist es so, dass die Motion eigentlich in den Bereich des EVD fällt und wir jetzt nur indirekt und stellvertretend für dieses Departement versuchen, uns so kompetent wie möglich in diese Materie hineinzuarbeiten. Herr Villiger wird speziell zu den Fragen des Groundings Stellung nehmen und ich zur Motion.
Bei der Motion folge ich Ihren vier Punkten:
1. Ziffer 1 betrifft eine Informationspflicht der Wirtschaft gegenüber dem Bundesrat, bevor Entscheide mit ausserordentlichen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft des ganzen Landes getroffen werden. Das betrachten wir als eine Notwendigkeit, eine - wenn ich so sagen darf - moralische Pflicht der Verantwortlichen in der Wirtschaft, die Landesregierung von solchen Entscheiden in Kenntnis zu setzen. Das funktioniert im Grossen und Ganzen eigentlich auch. Ich denke an die Situation, als Elektrowatt Käufe im Energiebereich vorgenommen oder darüber diskutiert hat. Damals hat mich Herr Rainer E. Gut, Präsident des Verwaltungsrates der Credit Suisse Group, angerufen. So wurde ich informiert und konnte auch noch meine Meinung dazu sagen. Dies geschieht ebenso bei geplanten Fusionen, bei einer drohenden Nachlassstundung oder auch nur, wenn Entlassungen vorgenommen werden, ohne dass es zu einer Nachlassstundung kommt. Die Unternehmen pflegen uns in solchen Fällen anzurufen und uns das zu sagen. Wir fragen uns aber, ob man das kodifizieren muss, denn es gibt gewisse Bereiche, die einfach so funktionieren sollten, und sie tun es auch. Ein anderes Beispiel ist die Firma Berna Biotech AG, die noch Pockenimpfstoffe produziert. Sie könnte die Impfstoffproduktion jetzt ins Ausland verkaufen. Sie sagt uns das auch, denn wenn sie alles verkauft hat, haben wir nichts mehr; das ist also vielleicht weniger von volkswirtschaftlicher denn von politischer Bedeutung. Ich würde meinen, das funktioniert. Man muss also nicht alles kodifizieren.
2. Zur Schaffung der Instrumente, insbesondere eines Begleit- bzw. Koordinationsorgans, damit der Bundesrat kurzfristig die angemessenen Massnahmen treffen kann, um landesweite volkswirtschaftliche Schäden von grossem Ausmass zu verhindern: Ich verstehe das als einen Versuch nach dem Swissair-Debakel, etwas Ähnliches später dann sofort im Griff zu haben. Eigentlich geht es um den Versuch, für eine Krise, die unvermittelt über das Land kommen kann, die notwendigen Strukturen vorzubereiten. Da habe ich auch meine Zweifel.
Ehrlich gesagt, sind wir ja im theoretischen Krisenmanagement sehr erprobt. Vor allem im ehemaligen Militärdepartement gibt es solche Stäbe, und es gibt Kommissionen, die beobachten. Hauptsächlich war man darauf gefasst, was geschieht, wenn die Russen einmarschieren oder wenn ein Atomkraftwerk explodiert. Aber wer hätte seinerzeit gedacht, dass plötzlich die nachrichtenlosen Vermögen unser Land in eine Krise stürzen könnten? Das hat niemand geahnt, da mussten wir plötzlich handeln; es ist möglich, dass man noch etwas besser hätte handeln können. Oder wer hätte gedacht, dass so etwas wie das Swissair-Debakel plötzlich das Land in eine Krise stürzt? Niemand, niemand! Es wird wieder einmal eine Krise geben, die ganz anders gelagert sein wird. Da müssen wir die notwendige Agilität haben, um dann sofort zu handeln. Bezüglich der Swissair-Krise haben Sie uns in der Debatte vorher Blumensträusse verteilt: Es sei uns gelungen, sie zu meistern. Da würde ich es bei diesem Vertrauen belassen und jetzt nicht eine Struktur schaffen, die bei der nächsten Krise, die völlig anders gelagert sein wird, untauglich ist.
3. Zur straf- und vermögensrechtlichen Haftbarkeit bei Verstoss gegen die Informationspflicht: Ich habe schon vorher gesagt, dass man bei ausserordentlichen Auswirkungen auf die Volkswirtschaft informieren soll. Der Vorschlag ist halt mit Verlaub ein bisschen ein Gummibegriff, und ihn dann zu einer Strafnorm zu machen, finden wir etwas verwegen.
4. Zum letzten Punkt, den Voraussetzungen, unter welchen die Landesbezeichnung Schweiz und schweizerische Hoheitszeichen für private Unternehmen verwendet werden dürfen: Da verweise ich auf unsere schriftliche Stellungnahme.