Galladé Chantal · Nationalrat · 2009-03-05
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-05
Wortprotokoll
Die von Kollegin Amherd eingereichte parlamentarische Initiative verlangt, Artikel 67 der Bundesverfassung sei mit einem Absatz 1bis folgenden Wortlautes zu ergänzen: "Der Bund kann Vorschriften zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz erlassen." Begründet wird die Initiative mit der Herausforderung Jugendgewalt, auf die es keine einfache und vor allem nicht nur eine einzige Antwort gibt. Die Initiantin erwähnt insbesondere die zum Teil erheblichen Lücken in der Politik, die geschlossen werden müssten, um von der heute sektoriell betriebenen Kinder- und Jugendpolitik zu einer ganzheitlichen Gesamtstrategie wechseln zu können. Es brauche eine bessere Abstimmung der vorhandenen Massnahmen, die vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden getragen würden.
Die Schulhoheit liegt verfassungsmässig bei den Kantonen, die, je nach kantonaler Kultur, mehr oder weniger bedeutende Bestandteile davon an die Gemeinden delegiert haben. Gesetzliche Bestimmungen über Alkohol und weitere Suchtmittel sind im Bundesrecht geregelt, und verschiedene polizeirechtliche Kompetenzen liegen bei den Gemeinden. Dies hat zur Folge, dass der Bund seine verfassungsmässige Rolle nur teilweise und nur sektoriell wahrnehmen kann. Diese Sachlage wurde auch im bundesrätlichen Bericht bestätigt, der unter dem Titel "Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik" erschienen ist.
Im Gegensatz zur ständerätlichen WBK, die die Problemlage zwar erkennt, diese aber auf Gesetzesstufe angehen will, ist die nationalrätliche WBK nach eingehender Diskussion zur Einschätzung gelangt, eine saubere Lösung sei nicht ohne Änderung der Bundesverfassung im Sinne der Initiantin zu gewährleisten. Die auch im bundesrätlichen Bericht geforderte und geplante Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes kann zwar einen Teil der vorhandenen Probleme lösen, doch reicht die verfassungsmässige Grundlage nicht aus, um neben der Förderung auch noch den von vielen Seiten geforderten Schutz sowie die notwendigen Massnahmen zur besseren Integration von verschiedenen Kategorien von Jugendlichen zu verankern. Auch die von allen Seiten angestrebten Synergien zwischen den Massnahmen auf verschiedenen Ebenen, die entsprechende Effizienz sowie deren Messung sind ohne ein entsprechendes Rahmengesetz kaum möglich.
Die Mehrheit der Kommission würde es in diesem Sinne bedauern, mangels ausreichender Verfassungsgrundlage auf einen wichtigen Teil der entsprechenden Neuerungen im Jugendförderungsgesetz verzichten zu müssen. Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Amherd Viola Folge zu geben.