Binder Max · Nationalrat · 2009-03-05
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-05
Wortprotokoll
Herr Kollege von Graffenried, es geht nicht nur um die vorläufige Festnahme. Wenn Sie Buchstabe c lesen, sehen Sie, dass es eben darum geht, dass "bei Verletzung oder Verdacht auf Verletzung von Bundesgesetzen" eingeschritten werden kann. Das ist eigentlich auch der wesentliche Unterschied. Laut Buchstabe a kann die Bahnpolizei kontrollieren oder eben Leute, die in flagranti ertappt werden, wenn sie eine Sachbeschädigung begehen - ich sage es jetzt etwas banal: die Schuhe auf den Sitz halten oder irgendwie die Fenster zerkratzen -, eigentlich anhalten und festnehmen. Aber bei Verdacht kann sie nichts machen, selbst dann nicht, wenn ein erhärteter Verdacht besteht.
Die Bevölkerung erwartet keine Bahnpolizei, die mit geschlossenen Augen in den Zügen mitfährt und sich in den Bahnhöfen aufhält. Es ist eine Polizei, die letztlich als Polizei angeschrieben ist; Sie müssen das verstehen. Die Bahnpolizei ist nicht als Sicherheitsdienst angeschrieben, sondern ganz klar als Bahnpolizei. Unter dem Namen "Polizei" verstehen Bevölkerung und Gesellschaft eine Polizei mit den adäquaten Kompetenzen, damit sie auch adäquat und ereignisgerecht eingreifen kann.