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Baumann Isidor · Ständerat · 2014-06-04

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-04

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Botschaft unterbreitet uns der Bundesrat die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR). Es handelt sich damit um einen einfachen Bundesbeschluss.

Am 23. Juni 1999 hatte der Bundesrat den Grundsatzentscheid gefällt, sich militärisch an der KFOR zu beteiligen. Seit Oktober 1999 ist die Swiss Company (Swisscoy) im Einsatz. Der Einsatz der Swisscoy war ursprünglich bis Ende 2000 befristet. Im Oktober 2000 entschied aber der Bundesrat, den Einsatz zu verlängern. 2003 verlängerte das Parlament auf Antrag des Bundesrates den Einsatz der Swisscoy bis Ende 2005. 2005 verlängerte das Parlament den Einsatz abermals bis Ende 2008. 2008 erfolgte eine Verlängerung bis Ende 2011. Die letzte Verlängerung wurde 2011 für die Jahre 2012 bis 2014 beschlossen.

Mit dem vorliegenden einfachen Bundesbeschluss wird uns die Fortführung des Einsatzes der Swisscoy in der KFOR bis zum 31. Dezember 2017 beantragt. Angesichts der Dauer und des Umfangs des Einsatzes sowie der Bewaffnung bedarf die Verlängerung der Genehmigung durch die Bundesversammlung.

Vierzehn Jahre nach dem Eingreifen der KFOR und fünf Jahre nach der unilateralen Unabhängigkeitserklärung ist Kosovo trotz grossen Engagements der internationalen Gemeinschaft, sowohl finanziell wie personell, auch weiterhin auf Unterstützung beim Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen und in Bezug auf den Zusammenhalt des Staatsgebietes angewiesen. Dies ist auch von aussen- und sicherheitspolitischem Interesse für die Schweiz, weshalb wir uns nebst [PAGE 425] bilateralem Engagement auch an den internationalen Bemühungen beteiligten und auch künftig beteiligen sollten.

Das Engagement der Schweiz in der KFOR hat folgende drei Grundaufträge zu erfüllen:

1. Schaffung und Erhalt eines sicheren und stabilen Umfelds, inklusive Gewährleistung der uneingeschränkten Bewegungsfreiheit;

2. Anwendung und Überwachung des Abkommens, das den Rückzug der serbischen Kräfte aus Kosovo sowie die Entwaffnung der kosovarischen Befreiungsarmee vorsieht;

3. Unterstützung der Unmik und ihrer Nachfolgemission Eulex sowie weiterer ziviler internationaler Partner.

Um diese Leistungen zu erbringen, soll künftig der Personalbestand von aktuell maximal 220 Armeeangehörigen auf 235 Armeeangehörige angehoben werden. Zudem kann ausserordentlicher Instandhaltungsbedarf oder eine lagebedingte Sicherheitsanforderung temporär zu zusätzlichem Personalbedarf führen. Hingegen kann damit der maximale Bedarf an temporären Aufstockungen gesenkt werden. Statt einer Aufstockung um 80 Armeeangehörige während zwölf Monaten soll der Bundesrat die Möglichkeit haben, das bestehende Kontingent für maximal vier Monate um höchstens 60 Armeeangehörige zu erhöhen.

Zu den finanziellen Auswirkungen: Im Vergleich zum aktuellen Kostenrahmen im Jahr 2013 von 42,6 Millionen Franken beträgt der geplante Kostenrahmen für die Jahre 2015 bis 2017 je 44,2 Millionen Franken. Der um 1,6 Millionen Franken höhere Kostenrahmen beruht auf der Aufstockung des Soll-Bestandes von 220 auf 235 Personen. Für allfällige temporäre Aufstockungen können zusätzliche Kosten von maximal 5,9 Millionen Franken anfallen. Alle Mehrkosten gegenüber der aktuellen Finanzplanung führen jedoch zu keiner Erhöhung des Ausgabenplafonds der Armee.

Der Nationalrat behandelte als Erstrat die Vorlage am 13. März 2014. Sämtliche Änderungsanträge wurden damals abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Bundesbeschluss mit 116 zu 53 Stimmen bei 13 Enthaltungen ohne Änderungen an. Auch die APK-SR sprach sich für eine Verlängerung bis 2017 und eine Erhöhung des Maximalbestandes aus. Die Finanzkommission des Ständerates hatte ebenfalls keine Einwände zu dieser Vorlage.

Die SiK-SR beriet diese Botschaft am 8. April und stimmte dem Beschluss des Nationalrates ohne Änderungsanträge einstimmig zu. Ich empfehle Ihnen, dies auch zu tun.

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