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Imoberdorf René · Ständerat · 2014-06-04

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-04

Wortprotokoll

Beim Übereinkommen über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt und beim Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen geht es im Wesentlichen um eine Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA, infolge welcher sich die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (Icao), eine Uno-Organisation, der auch die Schweiz angehört, um diese Problematik gekümmert hat. Sie hat insbesondere die Frage gestellt, ob die bestehenden Übereinkommen nach wie vor aktuell sind angesichts der Tatsache, dass zum ersten Mal mit zivilen Luftfahrzeugen terroristische Anschläge verübt worden sind. Das war bis anhin nicht der Fall gewesen, deshalb diese beiden Instrumente.

Mit dem Übereinkommen und dem Zusatzprotokoll sollen die internationalen strafrechtlichen Bestimmungen über die Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen mit Bezug auf die internationale Zivilluftfahrt aktualisiert werden. Damit erfolgt eine Anpassung an die heutigen Sicherheitsanforderungen in der Zivilluftfahrt im Bereich der Terrorismusbekämpfung.

Neben der Einführung neuer Strafbestimmungen und definitorischer Anpassungen wurden auch zwei materielle Änderungen vorgenommen. Zum einen soll der widerrechtliche Transport gefährlichen Materials und flüchtiger Terroristen in zivilen Luftfahrzeugen unter Strafe gestellt werden. Zum andern sollen militärische Aktivitäten vom Anwendungsbereich der beiden Verträge ausgeschlossen werden. Die Schweiz hat übrigens als Vorsitzende der Arbeitsgruppe mit einem Kompromissvorschlag eine Mehrheit dafür gefunden, dass militärische Aktivitäten vom Anwendungsbereich der beiden Verträge ausgeschlossen bleiben. Die USA hatten nämlich die Frage aufgeworfen, ob nicht auch militärische Aktivitäten ausserhalb eines militärischen Konflikts durch das vorliegende Abkommen geregelt werden sollen.

Die Schweiz hat im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus bereits insgesamt sechzehn Übereinkommen bei der Uno abgeschlossen, diese allesamt ratifiziert und umgesetzt. In diesem Sinne sind die beiden Instrumente eine nahtlose Fortführung dieser Übereinkommen. Mit ihrer Genehmigung vollzieht die Schweiz einen weiteren Schritt hin zu einem kohärenten System von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Terrorismusbekämpfung.

Die beiden Instrumente sind mit dem geltenden schweizerischen Recht vereinbar; sie erfordern weder eine Änderung der geltenden Gesetze noch den Einsatz zusätzlicher Ressourcen. Der Nationalrat hat die Vorlage anlässlich der Frühjahrssession behandelt und den Entwurf ohne Änderung einstimmig mit 167 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates brachte in einem Mitbericht keine Vorbehalte an. Die KVF befasste sich als Kommission des Zweitrates in ihrer Sitzung vom 28. April 2014 mit dieser Vorlage. Eintreten war unbestritten, und Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Übereinkommen ohne Änderung zuzustimmen.