Bischofberger Ivo · Ständerat · 2014-06-04
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-04
Wortprotokoll
Die Kommission Ihres Rates hat die von Frau Nationalrätin Geissbühler am 29. September 2011 eingereichte Motion an ihrer Sitzung vom 8. April 2014 vorberaten. Entsprechend liegt hier ein Bericht vor. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig und ohne Enthaltung, die Motion abzulehnen. Warum?
Zusammengefasst beauftragt die Motion den Bundesrat, im Bundesamt für Umwelt nebst dem bereits bestehenden runden Tisch für Massnahmen gegen das Littering eine Task-Force zu bilden, die innerhalb eines Jahres eine landesweite Kampagne zur Litteringbekämpfung in den Bereichen Prävention, Sensibilisierung, Symptombekämpfung und Repression ausarbeitet. Der Bundesrat beantragt mit Datum vom 23. November 2011 die Ablehnung der Motion, dies mit der Begründung, dass es angesichts der bereits laufenden Arbeiten und Kampagnen zur Vermeidung von Littering und der Tatsache, dass konkrete Massnahmen weitgehend auf Kantons- respektive lokaler Ebene getroffen werden müssen, nicht notwendig sei, noch eine zusätzliche, im Bafu angesiedelte Task-Force für bundesweite Kampagnen zu errichten. Der Nationalrat hingegen hat der Motion am 17. September 2013 ohne Diskussion mit 105 zu 60 Stimmen bei 27 Enthaltungen zugestimmt.
Allen Mitgliedern der UREK Ihres Rates ist es unzweifelhaft bewusst, dass die wilde Abfallentsorgung in keiner Art und Weise zu entschuldigen ist und eine nicht zu unterschätzende gesellschafts- und umweltpolitische Herausforderung darstellt. In diesem Sinne begrüsst die Kommission die bereits erfolgten Aktivitäten zur Lösung des genannten Problems: einerseits die in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden landesweit koordinierte Rolle des Bundesamtes für Umwelt mit dem Instrument des runden Tisches "Massnahmen gegen das Littering", andererseits aber auch die Kampagne der Interessengemeinschaft saubere Umwelt sowie weiterer privatwirtschaftlicher Recyclingunternehmen, aber auch die diesbezüglich einschlägigen Aktivitäten der Grossverteiler, der Medienunternehmen, der Zigarettenhersteller und vor allem auch der Landwirtschaft sowie diverser Kantone. Zusammenfassend ist die Kommission der Auffassung, dass es in erster Linie Sache der Kantone und Gemeinden ist, Massnahmen zur Bekämpfung des Litterings zu ergreifen. Die Bildung einer zusätzlichen Task-Force zur Entwicklung einer landesweiten Kampagne hätte unbestrittenermassen einen nicht zu unterschätzenden zusätzlichen Personalaufwand und entsprechend hohe Kosten zur Folge. Zudem ist zu bedenken, dass eine mit Bundesmitteln finanzierte landesweite Kampagne all die vorgenannten, erfolgreichen Arbeiten konkurrenzieren würde.
Schliesslich ist auch daran zu erinnern, dass der Aspekt der Repression bereits mit der parlamentarischen Initiative Bourgeois 13.413 aufgenommen wird, welche verlangt, dass das Umweltschutzgesetz mit Vorschriften zur Verhinderung von Littering ergänzt wird. Sie sieht vor, dass eine Person, die ihren Abfall wegwirft oder unbedacht liegenlässt, gebüsst werden kann. Die beiden vorberatenden Kommissionen haben sich dafür entschieden, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Entsprechend ist die Kommission des Nationalrates daran, eine Revision des Umweltschutzgesetzes auszuarbeiten.
Vor dem Hintergrund dieser Diskussionen und Überlegungen beantragt Ihnen Ihre vorberatende Kommission einstimmig und ohne Enthaltung, die vorliegende Motion abzulehnen.