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Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2001-11-26

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-26

Wortprotokoll

Das 3. Kapitel ist für uns der eigentliche Stein des Anstosses. Hier geht es nicht mehr um Förderung des Schweizer Films, sondern um Repression, um Straftaxen, Abgaben genannt, bei nicht wohlgefälligem Verhalten. Hier wird das konkrete Instrumentarium für den Dirigismus und für Zwangsmassnahmen geschaffen. Inspiriert sei dieses Gesetz vom CO2-Gesetz. Auch diese Sprache finde ich eigenartig - es geht um Filme, und da ist es doch etwas seltsam, wenn man Produktionen, die einem nicht gefallen oder die man nicht haben will, mit Luftverschmutzung vergleicht.

Bislang haben freiwillige Massnahmen der Branche in der Tat gereicht. Fast alle Kinobetreiber haben nicht nur Mainstreamfilme gezeigt, sondern durchaus auch anspruchsvolle Filme - wenn auch natürlich nicht zu den besten Zeiten, das würde sich nicht rentieren. Artikel 17 Absatz 2 ist sehr eigenartig: Hier werden Verleih- und Vorführunternehmen verpflichtet, die Programmgestaltung auf Qualität auszurichten. Was ist denn Qualität? Wer entscheidet über die Qualität? Es sind doch wohl die Konsumenten! Das kann nicht ein Bundesamt sein; wir wollen keine Staatskinos, wollen keine staatlichen Qualitätsrichter! Für viele ist ein raffiniert gemachter Disney-Trickfilm eine Sache von höchster Qualität, und anderen schaudert's vor dieser Art von Filmen - da sollten wir also aufpassen, dass wir nicht einen Qualitätsbegriff schaffen, der nicht mit jenem der Konsumenten übereinstimmt. Neu ist, dass das zuständige Bundesamt evaluiert, kontrolliert, eingreift und auch rüffelt. Über die Abgabe entscheidet das Departement nach Anhörung der Betroffenen und der Filmkommission - die natürlich wiederum vom Departement bzw. vom Bundesrat eingesetzt und damit Partei ist.

Der Abgabesatz von maximal zwei Franken pro Eintritt soll hälftig von Verleih- und Vorführunternehmen aufgebracht werden. Ganz gewiss werden Straftaxen wie diese auf die Konsumenten abgewälzt, und wen trifft es dann? Es sind in erster Linie Kinder, Jugendliche, Teenager mit ohnehin knappem Taschengeld. Diese wollen nun einmal Harry Potter oder einen Hollywoodstreifen sehen und eben keinen Schweizer Film von Herrn Godard, so anspruchsvoll der auch sein mag. Die Billettpreise in der Schweiz sind mit 15 bis 17 Franken ohnehin die höchsten Europas - wo bleiben in dieser Frage eigentlich die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer? Nehmen wir also Abstand davon, hier die jüngsten unserer Mitbürger unverhältnismässig zur Kasse zu bitten und für "falsches" Kinogehen zu bestrafen.

Misstrauisch muss der Text der Botschaft machen: "Mit der Erhebung der Lenkungsabgabe soll das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft in einer bestimmten Weise beeinflusst werden." Die nationale Kultur, so steht hier weiter, verkümmere, wenn sie dem Wettbewerb ausgesetzt werde. Das ist natürlich eine absurde Aussage. Die nationale Kultur unseres Landes hat sehr viel mit dem jahrhundertelangen Wettbewerb dieses Landes zu tun, mit unserer leistungsfähigen Marktwirtschaft. Mit dieser wird unser Land wahrscheinlich eher identifiziert als mit dem Schweizer Film.

Eine schlechte Idee ist auch die Registrierungspflicht des Bundes, die Registerführung durch den Bund. Das kann die Branche wesentlich besser, sie hat Erfahrung in solchen Dingen. Sie ermittelt die Box-Office-Zahlen regelmässig. Die sind wichtig für die Branche, und davon könnte der Bund wirklich ohne weiteres profitieren. Der Ständerat hat diesbezüglich eine bessere Version, und der werden wir sicher auch zustimmen.

[PAGE 1533] Kurz: Kultur hat etwas mit Markt zu tun, Kultur ist nicht in erster Linie Sache des Staates, sondern Kultur ist Sache der Kultur.