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Maurer Ueli · Bundesrat · 2012-06-07

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2012-06-07

Wortprotokoll

Ihre Geschäftslast bringt es mit sich, dass Vorstösse manchmal schon etwas verstaubt sind, wenn sie letztlich behandelt werden. Das trifft auch auf diese Motion zu, weil mindestens der Teil, dass wir das Anliegen bereits bei der BWIS-Light-Revision umsetzen sollen, nicht mehr möglich ist, weil Sie diese Gesetzesänderung bereits verabschiedet haben und sie in Kraft tritt. Dieser Teil ist nicht mehr möglich, Herr Lüscher; formal sind wir also nicht in der Lage, Ihre Motion so umzusetzen.

In der Grundstossrichtung greifen Sie aber natürlich ein Problem auf, das absolut aktuell ist und das wir lösen wollen und lösen müssen. Wir geraten tatsächlich in Gefahr, im Vergleich zum europäischen Ausland weniger Mittel für die Beschaffung, für die Aufklärung zu haben. Damit besteht die Gefahr, dass die Schweiz zur Insel, zum Sicherheitsvakuum oder zur Drehscheibe für kriminelle Tätigkeiten werden könnte, die bei uns nicht überwacht werden können, gegen die wir keine präventiven Möglichkeiten haben. Das lädt geradezu zu kriminellen Tätigkeiten ein. Das Grundanliegen bzw. das Problem, das Herr Lüscher anspricht, muss also gelöst werden. Wir sind daran und haben beim neuen Nachrichtendienstgesetz vorgesehen, das so aufzunehmen. Ich schlage Ihnen also auch hier vor, wie beim Postulat Malama, den Vorstoss nicht anzunehmen, weil das betreffende Gesetz ebenfalls bereits in einem weit fortgeschrittenen Stadium ist; die Ämterkonsultation ist abgeschlossen. Vielmehr schlage ich Ihnen vor, das Anliegen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf im Verlauf des nächsten Jahres zu behandeln, wenn dieses Geschäft in den Rat kommt.

Das Anliegen ist gerechtfertigt, allerdings müssen Sie auch wissen, dass es sehr stark umstritten ist. Die erste BWIS-Vorlage wurde nach einigen Jahren der Beratungen wegen dieser Fragen zurückgewiesen, weil es damals zu weit ging. Die Motion fordert wieder weiter gehende Massnahmen. Ich denke, es macht Sinn, das Thema dann zu beraten, wenn es vorgesehen ist, eben im Rahmen dieses Nachrichtendienstgesetzes. Persönlich bin ich froh über diesen Vorstoss, weil er durchaus Anliegen aufgreift, die wir im Nachrichtendienst zu lösen haben. Ich denke, dass das im Rahmen der Kommissionsberatungen dann möglich ist. [PAGE 1001]

Also bitte ich Sie, die Motion einerseits aus formalen Gründen, andererseits aus zeitlichen Gründen nicht anzunehmen.