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Fischer Roland · Nationalrat · 2012-06-07

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2012-06-07

Wortprotokoll

Ganz vorweg: Es ist über keinen Antrag Fischer Roland zu entscheiden, wie das Kollegin Haller ausgeführt hat. Ich hatte einen solchen Antrag in der Kommission gestellt, habe ihn dann aber angesichts der noch bestehenden Unklarheiten in diesem Bereich hier nicht als Minderheitsantrag aufgenommen.

Bei dieser Vorlage geht es um die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und um die Unterstützung der Armee bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr. Sie sollen im Sinne einer Übergangslösung bis Ende 2015 in reduzierter Form und zum letzten Mal verlängert werden. Es handelt sich hier um einen Aufgabenbereich, der neben sicherheitspolitischen Aspekten insbesondere auch die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und somit auch die Finanzierung dieser Aufgaben betrifft. So ist die Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit ein politischer Dauerbrenner. Man hat in dieser Frage den Eindruck, dass die Kantone möglichst wenig Kompetenzen abgeben wollen, selbst aber oft nicht in der Lage oder gewillt sind, für diese Aufgaben genügend Ressourcen bereitzustellen. Liebend gerne hängen sie sich deshalb - wie leider bei anderen Aufgaben auch - an den vermeintlichen Honigtopf des Bundes.

Der Sicherheitspolitische Bericht 2010 und der kürzlich erschienene Bericht zum Postulat Malama zur Kompetenzklärung im Bereich der inneren Sicherheit präsentieren eine Auslegeordnung zu grundlegenden Fragen der inneren Sicherheit und so auch zur Zukunft des Botschaftsschutzes. Beide Berichte bekräftigen, dass die Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit eigentlich in der Kompetenz der Kantone liegen. Es sei deshalb, so heisst es, primär die Aufgabe der Kantone, auf ihrem Hoheitsgebiet auch die Sicherheit derjenigen Personen und Gebäude zu gewährleisten, die unter völkerrechtlichem Schutz stünden.

Gemäss den mit dem neuen Finanzausgleich eingefügten Verfassungsbestimmungen soll jene Staatsebene für die Kosten einer Aufgabe aufkommen, welche über die Kompetenz verfügt, über diese Aufgabe zu entscheiden, und bei welcher der Nutzen einer Aufgabe anfällt. Diese Bestimmungen werden auch unter dem Fachbegriff "Äquivalenzprinzip" geführt. Diese Übereinstimmung ist heute im Bereich des Botschaftsschutzes nicht gegeben. So liegt zwar heute der Botschaftsschutz, wie erwähnt, im Verantwortungsbereich der Kantone. Den Kantonen werden aber rund 90 Prozent ihrer Kosten abgegolten. Der hohe Bundesanteil wird vom Bundesrat mit dem Argument gerechtfertigt, dass der Nutzen des Botschaftsschutzes nicht ein kantonaler, sondern ein übergeordneter, gesamtschweizerischer sei. Auch im Bericht zum Postulat Malama wird die These vertreten, dass sich der Bund, obwohl die innere Sicherheit eigentlich in die Verantwortung der Kantone gehört, letztendlich nicht aus der Verantwortung ziehen kann, wenn es um die Einhaltung von internationalen Verpflichtungen der Schweiz geht. Das heisst aber: Wenn die Kantone die Aufgaben nicht genügend gut wahrnehmen, steht letztendlich doch der Bund in der Pflicht.

Unter diesen Voraussetzungen sollte aber ernsthaft geprüft werden, ob es tatsächlich sinnvoll ist, den Botschaftsschutz im Kompetenzbereich der Kantone zu belassen. Mit anderen Worten: Die zukünftige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen muss geklärt werden.

Vor diesem Hintergrund und angesichts der von der Kommission eingefügten endgültigen Befristung bitte ich Sie im Namen der grünliberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und diesem Beschlussentwurf nochmals zuzustimmen.

Was den Minderheitsantrag betrifft, so ist zu beachten, dass es beim hier vorliegenden Bundesbeschluss nicht um die innere Sicherheit generell, sondern "nur" um den subsidiären Einsatz der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden geht. Es wäre deshalb nicht sinnvoll, im Rahmen dieses Bundesbeschlusses den Kantonen vorzuschreiben, wie sie für die innere Sicherheit sorgen sollen. Auch diese Frage - der Einsatz von privaten Sicherheitskräften - ist im Rahmen der allgemeinen Diskussion der Kompetenzen im Bereich der inneren Sicherheit zu führen und zu klären.