Janiak Claude · Nationalrat · 2001-11-26
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-26
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist mit den Zielsetzungen meiner Motion einverstanden. Er weist darauf hin, dass der Vorstoss ein Anliegen aufnimmt, das von allen Akteurinnen und Akteuren wiederholt verlangt worden ist. Zudem wurde mit Entschiedenheit ein entsprechendes Engagement des Bundes gefordert. Es ist auch unbestritten, dass es gesetzlicher Grundlagen bedarf, um eine verbesserte, koordinierte Kinder- und Jugendpolitik zu ermöglichen, welche die verschiedenen Inhalte und Gemeinwesen in Beziehung zueinander bringt. Vom Bund sind Impulse und koordinierende Tätigkeiten gefordert, dies bei Einhaltung der heutigen Zuständigkeiten.
Das, und nichts anderes, wird auch von den verschiedenen, in meiner Motion aufgeführten Artikeln der neuen Bundesverfassung verlangt - ich erspare es Ihnen, diese zu zitieren und zu wiederholen. Deren Aufnahme in die Verfassung gingen ausführliche Diskussionen voraus. Die Motion nimmt auf, was der Verfassungsgesetzgeber bewusst und aufgrund einer politischen Willensbildung verlangt hat. Es geht also darum, die Verfassung umzusetzen und eine Politik zur Förderung der jüngeren Generationen zu definieren.
Die einzige Differenz zwischen meinem Anliegen und der in der Stellungnahme des Bundesrates zum Ausdruck kommenden Auffassung ist im Zeithorizont begründet. Der Bundesrat betrachtet die Schaffung einer Rahmengesetzgebung [PAGE 1538] als mittelfristiges Ziel und verweist auf die notwendigerweise umsichtige Vorbereitung einer solchen Gesetzgebung, die Zeit brauche. Er verweist auf die begrenzt verfügbaren Kräfte und Ressourcen in der Verwaltung. Ich bin demgegenüber der Auffassung, dass es eines verbindlichen Bekenntnisses dieses Hauses zu einer Politik bedarf, die Kinder und Jugendliche ernst nimmt und sie als wichtigste Akteure für die Zukunft unseres Landes erkennt.
Der ausgerechnet - oder eher wohl bezeichnenderweise - bei Kinder- und Jugendfragen erfolgende Verweis auf begrenzte Ressourcen in der Verwaltung ist ein wenig überzeugendes Argument und steht dem entgegen, was auf breiter Basis verlangt wird. Wie Sie den entsprechenden Zuschriften entnehmen konnten, erheben alle wichtigen schweizerischen Organisationen, die sich mit Fragen von und zu Kindern und Jugendlichen befassen, die Forderung nach der Definition einer Kinder- und Jugendpolitik und damit auch die Forderung nach einer Umsetzung der Vorgaben der Bundesverfassung durch eine entsprechende Gesetzgebung. Es handelt sich dabei um die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, die Konferenz der kantonalen Beauftragten für Jugendförderung, die Pfadibewegung Schweiz, die Kinderlobby Schweiz, Pro Familia, Unicef, das "Institut international des Droits de l'Enfant", den Schweizerischen Kinderschutzbund, Pro Juventute und - last but not least - die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen. Ihnen allen geht es wie mir darum, dass das Parlament ein klares Signal setzt. Damit ist selbstverständlich auch eine umsichtige Vorbereitung verbunden.
Vor wenigen Tagen, am 20. November, haben wir den von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 1989 anlässlich des Erlasses der Konvention über die Rechte des Kindes proklamierten Gedenktag der Rechte des Kindes begangen. Auch die Kinder haben Ihnen ja heute geschrieben, Sie haben eine Karte bekommen. Wir Politikerinnen und Politiker werden nicht müde, auf unsere Verantwortung gegenüber künftigen Generationen hinzuweisen. Lassen wir diesen Bekenntnissen auch Taten folgen.
Eine umfassende Jugendpolitik ist die beste Prävention bezüglich Gewalt, Sucht und anderer abweichender Verhaltensmuster von Jugendlichen. Mit einer umfassenden Jugendpolitik nehmen wir die Jugend ernst und stellen die Weichen dafür, dass sie in einer Umwelt aufwachsen kann, die ihre Fähigkeiten bestmöglich fördert. Eine umfassende Jugendpolitik ist die immer wieder beschworene beste Investition in die Zukunft. Jugendliche müssen sich von der Welt der Erwachsenen emanzipieren und Erfahrungen und Fehler selber machen können. Das ist nur möglich, wenn sie Gelegenheit bekommen, die sie unmittelbar betreffenden Bereiche eigenständig zu gestalten, darüber zu entscheiden und somit zu lernen. Eine so gestärkte Jugend gewinnt an Sicherheit und läuft nicht Gefahr, in totalitären Strukturen Sicherheit zu suchen.
Die Pfadibewegung Schweiz hat meine Motion wie folgt charakterisiert: Sie ist breit abgestützt, weil sie den Erwartungen der wichtigsten privaten und staatlichen Organisationen und Stellen zur Kinder- und Jugendpolitik entspricht. Sie ist konsequent, weil sie die Konkretisierung der bereits bestehenden Prinzipien der Bundesverfassung und der Kinderrechtskonvention anstrebt. Sie ist vernünftig, weil sie weder einen Umsturz bei den Kompetenzen noch eine Reorganisation verlangt, sondern sich auf bestehende Gesetzeslücken konzentriert. Sie ist opportun, weil sie Ziele vorgibt und ein klares politisches Signal aussendet, das den involvierten Stellen und Organisationen anzeigt, dass die Zeit zum gemeinsamen Handeln zur Verbesserung der Situation gekommen ist. Ich meine, das sind genau die Gründe, die zu beachten sind.
Bitte senden Sie dieses Signal aus, und setzen Sie ein Zeichen dadurch, dass Sie diese Anliegen aufnehmen und den entsprechenden Auftrag in der Form der Motion verbindlich erteilen.