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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-17

Wortprotokoll

Die Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes punkto Restwassersanierungen wurden 1992 "gezimmert" und dann als Auftrag an die Kantone vergeben. Man war damals sehr grosszügig und liess den Kantonen zwanzig Jahre Zeit, bis Ende 2012, um diese Restwassersanierungen vorzunehmen. Vielleicht würde man heute die Anforderungen anders stellen, da gebe ich Ihnen Recht.

1. Aber es wäre natürlich unfair gegenüber all denjenigen Kantonen, die diese Restwassersanierungen umgesetzt haben, diese Sanierungspflicht gegen das Ende noch aufzuweichen oder auszuhebeln. Heute sind die Restwassersanierungen in sechzehn Kantonen zu 60 bis sogar 100 Prozent abgeschlossen. Unser Heimatkanton Aargau, Herr Killer, ist nicht ganz bei den Vordersten, aber sechzehn Kantone sind auf Kurs. Es wäre nicht gerecht, wenn wir nun denjenigen, die das hinter sich haben, die das umgesetzt haben, sagen würden: Wir weichen das jetzt noch auf, weil wir im Moment andere Prioritäten haben. Das erachten wir wirklich als problematisch an Ihrer Motion.

2. Die Positionierung der Wasserkraft, auch für die Zukunft, ist ein gemeinsames Anliegen; ich glaube, da haben wir keine Differenz. Wir haben allerdings bei der Einschätzung der Potenziale bis 2050 die Auswirkungen der Restwassersanierungen eingerechnet. Wir haben die Potenziale also in Kenntnis dessen eingeschätzt, dass die Restwassersanierungen natürlich, wie Sie gesagt haben, zu gewissen Minderproduktionen führen. Deshalb glauben wir auch, dass die gesetzten Ziele erreichbar sind.

3. Es ist so: Für Neuinvestitionen oder für Investitionen in bestehende Wasserkraftwerke ist die Situation am Markt schwierig. Das hat aber nichts mit dem Gewässerschutzgesetz zu tun, sondern, das wissen wir alle, mit Überkapazitäten, mit den zu tiefen CO2-Kosten, mit der Kohleförderung. Der Vorstoss würde also nicht dazu beitragen, dass die Wasserkraft bessere Marktpreise erzielen und mehr Investoren erhalten würde.

Aus diesen Gründen lehnen wir die Motion ab.