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Killer Hans · Nationalrat · 2014-06-17

Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-17

Wortprotokoll

Die Steuerung der Einspeisung elektrischer Energie, deren Menge genau dem jeweiligen Verbrauch entspricht, ist das A und O der Netzstabilität. Dazu finden zwischen den Bilanzgruppen - das sind in der Regel Einkäufer oder Einkaufsorganisationen, die aus lokalen oder regionalen Stromverteilorganisationen bestehen - regelmässige, also tägliche, Kontakte statt. Die Einkäufer, eben die Bilanzgruppen, müssen bei ihren Lieferanten, in der Regel bei Swissgrid, die für den nächsten Tag oder für eine bestimmte Zeit zu erwartende Strombedarfsmenge anmelden. Mit diesen Vorbestellungen ist Swissgrid ihrerseits in der Lage, entsprechende Strombedarfsmengen bei den Produzenten oder am freien Markt zu bestellen. Dabei werden feste Vereinbarungen über die Bezugspreise getroffen. Je genauer bei den Vorbestellungen der Bilanzgruppen die Mengen im Verhältnis zum effektiven Bezug angegeben werden, desto präziser können die Bezugspreise der Vorlieferanten eingehalten werden. Es können teure und unvorhergesehene Mehr- oder Mindermengen vermieden werden. Um dieses System funktionsfähig zu halten, müssen die Bilanzgruppen animiert sein, ihre Vorbestellungen möglichst wirklichkeitsnah zu beziehen.

Spontanänderungen verursachen teure Zukäufe von Regelenergie, deren Mehrkosten den Verursachern angelastet werden müssen. Die Belastung durch solche Zusatzkosten hat bereits in der Vergangenheit, seit 2009, weitgehend funktioniert. Die Branche teilt die Meinung, dass die ungenau planenden Besteller für die teuren Spontanzukäufe verantwortlich sind und die Mehrkosten zu tragen haben. Es hat aber bisher die Rechtsgrundlage gefehlt, um im Streitfall auf eine klare rechtliche Verankerung abstellen zu können. Diese Gesetzesgrundlage wird mit der hiermit initiierten Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes geschaffen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SVP-Fraktion, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Nun noch ein Wort zur Aktualität und zum Einzelantrag Nordmann: Bei der Regelung der Eigentumsverhältnisse des schweizerischen Übertragungsnetzes bedarf es durchaus einer genaueren Festlegung aufgrund der Aktualität. Nach Bekanntwerden der Verkaufsabsichten eines grossen schweizerischen Stromproduzenten, welcher immerhin ein Drittel der Anteile am Übertragungsnetz hat, scheint es dringend und nötig, dass das Parlament die Regelung, wer wie viele Anteile am Übertragungsnetz haben soll, neu festlegt. Es wäre zu diskutieren, ob die Neuregelung so zu gestalten ist, dass die öffentliche Hand direkt oder indirekt Eigentümer sein kann und nicht explizit nur Gemeinden und Kantone. Dabei geht es aktuell um Anteile von einigen Hundert Millionen Franken, welche immerhin nicht schlecht investiertes Geld darstellen. Mit der Zustimmung zum Einzelantrag Nordmann schaffen wir die Gelegenheit, dass der Ständerat im Rahmen seiner Diskussionen zur Teiländerung des Stromversorgungsgesetzes im Bereich der Kostentragung der Ausgleichsenergie auch das ganze Problem der künftigen Eigentumsverhältnisse des Übertragungsnetzes angehen kann.

Ich bitte Sie also um Zustimmung zur Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes bezüglich Ausgleichsenergie und Kostentragung und um Zustimmung zum Einzelantrag Nordmann.