Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2014-06-17
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-17
Wortprotokoll
Wir haben hier ein sehr technisches Geschäft vor uns, bei dem es um Ausgleichs- und Regelenergie geht. Wir haben auch ein stets zunehmendes Spannungsfeld von Produktion und Konsum von Strom, und dieses Spannungsfeld wird in Zukunft noch zunehmen, wenn nämlich die Bandenergien wegfallen und dann die fluktuierenden Energien zunehmen. Das Ziel eines sicheren Stromnetzes ist eigentlich relativ simpel: Man muss die Frequenz von 50 Hertz immer etwa halten können, man darf nicht zu wenig und nicht zu viel haben. Um das zu erreichen, sind allerdings relativ viele Investitionen nötig. Es ist vor allem der Pumpspeicherbetrieb, der in der Schweiz namhaft dazu beiträgt, zum Beispiel im Grimselgebiet, dass man diese 50 Hertz eben halten kann.
Um was geht es in dieser Vorlage genau? Die Vorlage will eigentlich helfen, diese Schwankungen im Netz proaktiv zu glätten, indem sie die Bilanzgruppen - diejenigen, die diese Speichertechnologien und Regelmöglichkeiten zur Verfügung stellen - dazu verpflichten will, eben möglichst nahe am vorgegebenen Fahrplan zu bleiben. Deshalb muss man heutzutage klar davon ausgehen, dass in der Zukunft auf allen Ebenen sehr viele Netze gebaut werden müssen. Heute sind viele der Netze vierzig Jahre alt oder älter. Von den [PAGE 1120] angestrebten 1300 Kilometern Übertragungsnetz sind in den letzten zehn Jahren - halten Sie sich an den Bänken fest! - nur rund 150 Kilometer gebaut worden. Das ist schon eine grosse Aufgabe, dass man eben auch netzseitig seine Hausaufgaben macht. Die Installation von Produktions- und Konsumtechnologien ist relativ einfach. Aber das Netz ist dann auch noch ein grosser Diskussionspunkt im Rahmen der Energiestrategie 2050.
Im vorliegenden Geschäft geht es jetzt also darum, dass die Stromversorgungsfahrpläne der Bilanzgruppen möglichst nahe am möglichen Tageskurs und möglichst konkret aufgeführt werden. Die Rechtslücke, um die es hier geht, ist eigentlich per Zufall entstanden. Man hat gemerkt, dass man die Bilanzgruppen nicht verpflichten kann, die Kosten für die Ausgleichsenergie zu tragen. Deshalb ist es wichtig, dass man diese Rechtslücke, die das Bundesverwaltungsgericht aufgedeckt hat, jetzt schliesst und bei der Ausgleichsenergie nachbessert. Das ist eine relativ juristische und technische Angelegenheit. Es ist deshalb auch ganz klar im Interesse der Versorgungssicherheit, dass man die Bilanzgruppen immer an diese Verpflichtung erinnert, und das nicht nur lose, sondern auch mit einem gewissen Preis. Ist nämlich eine Bilanzgruppe nicht in der Lage, den Fahrplan, wie sie ihn angemeldet hat, korrekt auszuführen, muss entsprechend die nationale Swissgrid dafür sorgen, dass die nötige Ausgleichsenergie bereitgestellt wird. Und die nationale Netzgesellschaft muss der Bilanzgruppe die Unterdeckung in diesem Fall entsprechend in Rechnung stellen können. Das Gegenteil wäre dann der Fall, wenn keine Ausgleichsenergie benötigt würde respektive noch Reserven übrigblieben. Dann bekäme die entsprechende Bilanzgruppe eine Gutschrift für einen kleineren Konsum respektive für die Überdeckung.
Also muss man den Bilanzgruppen aufgrund dieser Prognosen, die ja immer etwas fliessend sind - man weiss ja nie genau, wie der Tag verläuft und welche Stromproduktionen und Stromkonsumationen anfallen -, zu etwas mehr Disziplin verhelfen. Dass dies nicht einfach eine schweizerische Insellösung ist, ist auch bekannt. Länder wie Frankreich, die Niederlande, Österreich und auch die EU insgesamt handeln ganz generell sehr stark nach diesem Prinzip, wonach man Ausgleichsenergie eben bepreisen kann. Deshalb ist die Schweiz im internationalen Kontext auch klar in einem sicheren Gebiet. Es geht letztlich darum, in diesem Bereich Rechtssicherheit zu schaffen.
Wir haben noch einen Einzelantrag Nordmann zu behandeln. Er lag der Kommission nicht vor und ist sehr technisch, seine Folgen sind deshalb nicht ganz leicht abzuschätzen. Das sieht man vor allem auch, wenn man die Begründung liest. Es ist davon die Rede, dass der Bund Besitzer des Netzes werden kann. Ich frage mich dann, ob er auch Eigentümer sein kann. Auf jeden Fall ist es kaum eine sinnvolle Regelung. Wenn die Eidgenossenschaft als Rechtspersönlichkeit auch noch das Netz übernimmt und Eigentümerin dieser Infrastruktur wird, hat man irgendwann ein Problem bei der Abgrenzung zwischen Elcom, Swissgrid und Bund. Dann sind letztlich die Regulationsbehörden für die Netzstabilität verantwortlich; der Bund ist dann selber Eigentümer und irgendwie trotzdem nicht. Von der Gouvernanz her ist dieser Antrag wahrscheinlich nur sehr schwierig umzusetzen.
Die Idee, dass zum Beispiel auch Pensionskassen der Kantone - diese gehören ja auch zur öffentlichen Hand - oder des Bundes, etwa die Publica, Miteigentümerinnen des Netzes werden könnten, wäre vielleicht gut, aber der Antrag ist zu schwammig formuliert, als dass die FDP-Liberale Fraktion ihm zustimmen könnte. Verbunden mit der Bitte an die Frau Bundesrätin und den Ständerat, diese Thematik vertieft zu prüfen, möchten wir von der FDP-Liberalen Fraktion Sie bitten, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen. In seiner Begründung haben wir wie gesagt sehr diffuse Signale ausgemacht. Es gibt in der FDP-Liberalen Fraktion keine Mehrheit für diesen Antrag.