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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-12

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Fluri, es geht eben nicht um die Glasfaser, sondern um die Richtfunkgebühr, die von der Motion erfasst ist. Glasfaser ist eine andere Technologie. Hier geht es aber um die für die Richtfunkfrequenzen anfallenden Gebühren, und das ist das Problem der Motion.

Herr Ständerat Theiler möchte eine Anpassung der Fernmeldegebührenverordnung für Richtfunkverbindungen. Wir teilen Ihre Auffassung, dass die Zukunft im Moment der Glasfasertechnologie gehört: Dort wird ausgebaut. Aber das betrifft eben nicht die Richtfunkgebühr, und somit kann man, wenn man der Motion zustimmen will, nicht argumentieren, dass sich daraus eine verbesserte Situation für den Glasfaserausbau ergebe. Die Richtfunkfrequenzen sind ein knappes Gut, und wer in der Auktion viele Frequenzen zugeschlagen erhalten hat, muss entsprechend mehr Gebühren bezahlen. Das war, wie Sie zu Recht gesagt haben, bei der Auktion bekannt, das war ein Bestandteil des Angebotes. Wir haben wie Sie gestaunt, dass so grosse Summen geboten und so viele Frequenzen zu relativ gutem Geld gekauft [PAGE 316] worden sind. Aber da hat der Markt gespielt, die Auktion hat diese Preise ergeben. Insofern kann man nicht einfach für einige Bereiche während des Spiels die Regeln ändern.

Wir sind sehr der Meinung, dass man die Fernmeldegebührenverordnung als Ganzes auf die nächste Auktion hin prüft. Aber das soll in der ganzen Breite getan werden: Das ganze Angebot, vom Satellitenfunk über den Mobilfunk bis hin zum Richtfunk, soll geprüft werden. Insofern ist es für uns wichtig, dass die anfallenden Gebühren für alle Technologien in einem gleichen Verhältnis zueinander stehen und nicht die Gebühr nur für eine Technologie gesenkt wird, weil das zu einem Missverhältnis zwischen den Gebühren führen würde. Wir werden dieses Jahr eine Gesamtschau dieser Verordnung an die Hand nehmen, weil die nächste Auktionierung bevorsteht. Deshalb ist das für uns eine Überprüfung des Gesamten und nicht nur des Richtfunks.

Darum beantragen wir Ihnen, die Motion abzulehnen.

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