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Fluri Kurt · Nationalrat · 2015-03-12

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-12

Wortprotokoll

Zuerst etwas zu den Stimmenverhältnissen: Der Ständerat hat diese Motion mit 24 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. In unserer Kommission kam die Mehrheit mit Stichentscheid der Präsidentin zustande; das Stimmenverhältnis lautete hier 9 zu 9 Stimmen. Deswegen muss man eigentlich von der Hälfte der Kommission sprechen, angereichert mit dem Stichentscheid der Präsidentin.

Unbestrittenermassen sind die Schweizer Richtfunk-Konzessionsgebühren im Vergleich zu jenen in anderen Ländern wesentlich höher. Konkret sind sie dreimal höher als im EU-Durchschnitt oder sechs- bis achtmal höher als in Deutschland, Schweden und Finnland. Die Höhe der Gebühren führt einerseits dazu, dass die Preise für die Konsumenten höher sind, und andererseits dazu, dass sie ein Investitionshemmnis darstellen.

Der Bundesrat führt zu Recht aus, dass die Eidgenössische Kommunikationskommission im Jahre 2012 den Weg für die Nutzung von modernen und effizienten Mobilfunktechnologien wie Long Term Evolution (LTE) geebnet und die entsprechenden Konzessionen im Rahmen einer Auktion erteilt habe, und zwar bis Ende 2028. Damit besteht natürlich eine Investitionssicherheit. Der Bundesrat führt weiter aus, dass durch die absehbare Zunahme des mobilen Datenverkehrs auch die Anforderungen an die Anbindung der einzelnen Antennen steigen würden und dass die Anbindung deshalb zunehmend über Glasfaserleitungen erfolge. Alternativ würden auch Richtfunkverbindungen eingesetzt. Hier ist das Problem: Die Alternative zu den Glasfaserleitungen sind Richtfunkverbindungen, die eben mit der entsprechenden Gebühr belastet werden.

Selbstverständlich wussten die Investoren zu Beginn um die Konzessionsgebühren, welche Regalgebühren sind und in die Bundeskasse fliessen. Sie hatten damit Investitionssicherheit und kannten ihr Investitionsrisiko. Das ändert aber nichts daran, dass diese im Vergleich mit dem Ausland sehr hohen Konzessionsgebühren genau die Investitionen in den Ausbau der Infrastruktur und damit in die Datenleitungen oder in die Glasfaserkabel behindern. Wenn das alternativ erfolgt, das heisst, wenn Glasfaserleitungen eben dort eher nicht verwendet werden, wo es beispielsweise aus topografischen Gründen nicht sinnvoll oder nicht rentabel ist, werden dort Richtfunk-Konzessionsgebühren für Richtfunkverbindungen erhoben. Genau diese Konzessionsgebühren hindern dann die Unternehmen wieder daran, in die Glasfaserleitungen zu investieren. Damit wird der Ausbau der Infrastruktur auch in ländlichen Gebieten und in Bergregionen natürlich behindert.

Nun kann man sagen, dass diese Investoren dies ja wussten, als sie bei der Auktion mitmachten; das ändert aber nichts daran, dass die Gebühren an sich sehr hoch sind, auch wenn die Bundeskasse natürlich etwas davon hat. Das ist zwar Grund zur Freude, denn wir wissen ja, wie die finanzielle Situation des Bundes in naher Zukunft aussieht. Wir müssen uns aber entscheiden, ob wir durch diese hohen Gebühren die Investitionen in die Datenleitungen, in die Glasfasertechnologie behindern wollen. Man kann das Geld nicht zweimal ausgeben; entweder fliesst es in Form von Gebühren in die Bundeskasse, oder aber es fliesst in Investitionen. Durch die im Vergleich mit dem Ausland sehr hohen Gebühren werden die Investitionen aber behindert.

Die Hälfte der KVF unseres Rates, die durch den Stichentscheid der Präsidentin zur Minderheit wurde, teilt die Meinung des Ständerates, dass die Gebühren überdurchschnittlich hoch sind und dass dadurch die Investitionen behindert werden. Diese Hälfte der Kommission beantragt Ihnen deshalb, die Motion anzunehmen, wie es der Ständerat mit 24 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen ebenfalls gemacht hat.