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Leuthard Doris · Bundesrat · 2015-03-12

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2015-03-12

Wortprotokoll

Sie haben ein Abkommen vor sich, das eigentlich schon eine lange Geschichte hat: Man diskutiert mit Frankreich bereits seit dem 19. Jahrhundert über eine Eisenbahnverbindung nach Savoyen. 1881 wurde eine Übereinkunft über den Anschluss der Eisenbahn zwischen Genf und Annemasse an das savoyische Bahnnetz unterzeichnet. 1912 folgte ein Vertrag, aber das Projekt wurde nie vollständig realisiert. Erst im Jahre 2001 wurden die Arbeiten wieder lanciert.

Sie haben heute ein Abkommen vor sich, das dieses fast hundertjährige Projekt endlich zum Abschluss bringt. Sie können das Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich über die Modernisierung und den Betrieb der Bahnlinie von Annemasse nach Genf ratifizieren und auch Ihre Zustimmung zur Finanzierung von Bau und Unterhalt eines Gleises mit Schweizer Bahnstrom im Bahnhof Annemasse erteilen, wobei diese Finanzierung in Abweichung vom Territorialitätsprinzip und mit einem einmaligen Pauschalbetrag erfolgt. Verkehrstechnisch - das haben die Kommissionssprecher zu Recht gesagt - ist die Bahnverbindung Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (Ceva) für den Grossraum Genf und die ganze Westschweiz ein zentrales Projekt.

Das Ceva-Abkommen regelt die finanzielle und betriebliche Organisation zwischen der Schweiz und Frankreich. Ebenso ist im Abkommen die extraterritoriale Finanzierung für das Gleis mit Schweizer Bahnstrom bis zum Bahnhof Annemasse vorgesehen. Damit wird nun ein langjähriges Projekt verwirklicht. Die Ceva wird einen wertvollen Beitrag leisten, um die seit Langem angespannte Verkehrssituation in Genf und entlang des Seebeckens massiv zu entlasten. Es ist ein Angebot des öffentlichen Verkehrs, das die Strasse entlasten wird. Der Grossraum Genf wird somit von dieser neuen Verbindung profitieren. [PAGE 310]

Die Kosten für den Schweizer Abschnitt betragen 1,567 Milliarden Euro bei Preisstand 2008. Das Parlament hat die Bedeutung der Ceva bereits anerkannt und sie in die Liste der dringenden und baureifen Projekte des Infrastrukturfondsgesetzes vom 6. Oktober 2006 aufgenommen. Der Bau befindet sich seit November 2011 in Ausführung, aktuell sind rund 40 Prozent der Arbeiten abgeschlossen. Frankreich trägt auf seinem Territorium mit insgesamt rund 235 Millionen Euro ebenfalls zum Gelingen dieses Projektes bei.

Die Investition der Schweiz auf französischem Gebiet, der einmalige Pauschalbeitrag von 15,7 Millionen Euro an die Investitions- und Unterhaltskosten dieses Gleises, ist sinnvoll, denn sie ermöglicht es, dass Schweizer RE-Züge mit Einphasenwechselstrom den Bahnhof Annemasse anfahren können. Die Züge der regionalen S-Bahn werden aus Fahrzeugen zusammengestellt, die sowohl auf dem Schweizer als auch auf dem französischen Bahnnetz verkehren können; es sind also Zweistromfahrzeuge. Damit werden Durchmesserverbindungen möglich, beispielsweise zwischen Coppet und Evian. Für die RE-Züge von Lausanne nach Annemasse wird Schweizer Rollmaterial eingesetzt, das auf dem Schweizer Schienennetz verkehren kann. Die Ceva wird mit Schweizer Bahnstrom versorgt, der Bahnverkehr wird von Lausanne aus gesteuert. So können RE-Züge problemlos eingesetzt werden - und das ist im Interesse der Schweiz. Der Bahnhof Annemasse jedoch ist mit französischem Bahnstrom elektrifiziert, und der Verkehr wird dort vor Ort geregelt. RE-Züge könnten also nicht in ihren Zielbahnhof Annemasse einfahren, ohne dass wir diese Investition in Annemasse tätigen, damit Schweizer Bahnstrom bis dorthin vorhanden ist. Diese RE-Anbindung ist sinnvoll.

Angesichts dieser Interessen haben sich der Bundesrat und auch Ihre Kommission entschieden, diese in Frankreich gelegene Infrastruktur selber zu nutzen und dafür diese 15,7 Millionen Euro in die Hand zu nehmen.

Wir haben mit diesem Abkommen die erforderliche Rechtsgrundlage für die Finanzierung im Rahmen der verfügbaren Mittel. Wir meinen, dass dies im überwiegenden Interesse der Schweiz liegt und dass dieses zusätzliche Gleis in Annemasse das bessere Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist als die Alternativen, das heisst, auf Schweizer Territorium eine Lösung schaffen zu müssen respektive die ganze bestehende RE-Flotte nachzurüsten, um bis nach Annemasse einfahren zu können.

Deshalb bitte ich Sie, auch im Sinne des Angebots des grenzüberschreitenden Regionalverkehrs, diese Finanzierung ebenfalls zu genehmigen.