Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2015-03-12
Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-12
Wortprotokoll
Gemäss dem letzten "KEV-Cockpit" der KEV-Stiftung vom 2. Januar 2015 hat die Gesamtvergütung an die KEV-Anlagen inzwischen ein Volumen von 463 Millionen Franken erreicht. 2014 wurden bei der Fotovoltaik 8468 Anlagen mit rund 117,1 Millionen Franken subventioniert.
Die Erfolgsmeldungen, gerade in der Solarbranche, vermitteln in der Regel ein stark verzerrtes Bild der Realität. Das immer wieder erhoffte Wachstumspotenzial ist kritisch zu hinterfragen; denn möchte man den Gesamteffekt bestimmen, den die Fördermassnahmen auf dem Arbeitsmarkt zeigen, müssten auch die Opportunitätskosten dieser Förderung berücksichtigt werden. Die Opportunitätskosten ergeben sich aus dem Umstand, dass Gelder, die in die erneuerbaren Energien gesteckt werden, nicht mehr für den Konsum von anderen Produkten zur Verfügung stehen. Kaufen also die Leute mehr Sonnenkollektoren anstatt beispielsweise Möbel, steigt die Zahl der Beschäftigten zwar in der Solarbranche, sie sinkt dafür aber in der Möbelbranche. Wer an den Beschäftigungseffekten von solchen Fördermassnahmen interessiert ist, muss folglich eine Nettorechnung machen. Diese zeigt dann, dass die Zunahme vielfach primär auf die Verdrängung traditioneller Jobs und nicht auf die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze zurückzuführen ist. Gerade Spanien musste hier bittere Erfahrungen machen. 670 000 Euro pro Arbeitsplatz wurden dort in den Cleantech-Bereich investiert. Jeder so geschaffene Arbeitsplatz hat in den klassischen Industrien dann aber mehr als zwei Arbeitsplätze vernichtet.
Es ist klar, dass die KEV nicht in erster Linie als Instrument der Wirtschaftsförderung für die Schweiz gedacht ist. Trotzdem sollten wir bei diesen Summen wissen, wohin die [PAGE 317] Fördergelder schlussendlich fliessen. Bleibt das Geld in der Schweiz, oder fliesst ein wesentlicher Anteil ins Ausland ab?
Diese Transparenz sind wir, so meine ich, den Stromkonsumenten, die ja schliesslich die Fördergelder via Zwangsabgabe bezahlen, schuldig. Leider sind diese Zahlen bei der Fotovoltaik nicht bekannt. Der Bundesrat gibt in seiner Stellungnahme zu, dass genaue statistische Erhebungen über den Mittelfluss der KEV-Gelder für Fotovoltaikanlagen nicht durchgeführt werden. Der Bundesrat erwähnt lediglich, dass der Anteil an der Wertschöpfung, der aus den finanziellen Mitteln der KEV in der Schweiz erfolgt, bei Fotovoltaikanlagen gut 60 Prozent beträgt, wobei 15 Prozent auf Module, 25 Prozent auf restliche Komponenten und 20 Prozent auf den Unterhalt entfallen. Diese Angaben sind doch, gelinde gesagt, ziemlich dürftig, insbesondere weil es jedes Jahr um Dutzende von Millionen Franken geht, die wir allen Stromkonsumenten zwangsweise abzwacken. Der Bundesrat rechnet auch damit, dass der Aufwand für Installations- und Unterhaltsarbeiten im Bereich der Fotovoltaikanlagen vollumfänglich in der Schweiz anfällt. Auch dies ist zu hinterfragen, denn gerade in grenznahen Gebieten ist davon auszugehen, dass ein wesentlicher Anteil der Installationsarbeiten durch ausländische Firmen ausgeführt wird.
Mit dem Postulat möchte ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Der Bundesrat soll beauftragt werden, dem Parlament in einem Bericht aufzuzeigen, wie hoch die Wertschöpfung in der Schweiz und im Ausland bei den KEV-Geldern ist, die für Fotovoltaikanlagen eingesetzt werden. Schliesslich geht es in den nächsten zehn Jahren um über eine Milliarde Franken an KEV-Geldern für die Fotovoltaik, und bei dieser Summe haben die Stromkonsumenten wie auch das Parlament das Recht zu wissen, wohin eigentlich die KEV-Fördergelder fliessen.
Es wäre daher mehr als angebracht, die Finanzflüsse genauer zu untersuchen. In allen Bereichen werden von Bundesrat und Verwaltung Studien gemacht. So gibt es beispielsweise eine Vollzugshilfe für die Beurteilung der Lärmbelastung von Sportanlagen oder eine Studie über Öko-Innovationspärke. Gerade beim vorliegenden, wichtigen Thema will man aber dies nun nicht tun! Das macht stutzig.
Daher bitte ich Sie, dieses Postulat zu unterstützen.