Lexipedia

Eder Joachim · Ständerat · 2014-11-27

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-11-27

Wortprotokoll

Die SGK unseres Rates schlägt in ihrer Lösung zu Artikel 33a Absatz 4 vor, dass der Bundesrat auf dem Verordnungsweg Ausführungsbestimmungen zum Nachweis und zur Überprüfung der Sprachkenntnisse erlassen kann. Damit entschied sich unsere Kommission, ich durfte an der Sitzung als Ersatzmitglied teilnehmen, nach langer Diskussion für einen Mittelweg zwischen geltendem Recht und dem Beschluss des Nationalrates. Ich unterstütze den vorliegenden Vorschlag. Weil aber der Verordnungsweg unsicher und eine Blackbox sein könnte - ich spreche bewusst im Konjunktiv, Herr Gesundheitsminister -, möchte ich mich noch kurz dazu äussern, warum meiner Ansicht nach bei der Ausübung eines universitären Medizinalberufes die Forderung nach Sprachkompetenz wichtig ist.

Im Moment haben wir eine Insellösung, das heisst, die meisten unserer Nachbarländer knüpfen die Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten an den Nachweis einer Sprachkompetenz, so Deutschland, Österreich und Italien. In Bozen braucht ein Arzt zur Berufsausübung gar zwei Sprachkompetenznachweise, für Italienisch und für Deutsch. Bei uns wird im Moment für berufstätige Ärzte keine Sprachkompetenz vorausgesetzt. Dies ist vor allem im Spital ein zunehmendes Problem. Dort besteht eben gerade für angestellte Ärztinnen und Ärzte kein Bewilligungserfordernis. Wird die Überprüfung der Sprachkompetenz nun allein dem Arbeitgeber überlassen, darf es angesichts fehlender Strafbestimmungen nicht zu einer zahnlosen, deklaratorischen Lösung, einer Scheinlösung, kommen. Es gibt nämlich bekannterweise Spitäler, die neu auch Arztpersonen ohne hinreichende Sprachkenntnisse anstellen - ich verweise auf den Fall an der Notfallpforte des Universitätsspitals Basel, der diesen Sommer publik wurde. In den Medien, insbesondere in der "Basler Zeitung" vom 17. Mai 2014, führte das zu folgender Schlagzeile: "Ärzte am Universitätsspital sprechen schlecht Deutsch".

Wir haben jetzt einen Gesetzestext, und ich habe Ihnen gesagt, ich unterstütze diesen Text, der eine gewisse Flexibilität zulässt. Dieser Flexibilität dürfen aber nicht die Patientensicherheit und die Behandlungsqualität geopfert werden. Ich appelliere deshalb an die verantwortlichen Arbeitgeber, dass sie dieser Sprachkompetenz ebenfalls hohe Priorität zumessen. Ich erwarte zudem vom Bundesrat, dass er der Verordnung die bereits erwähnte Patientensicherheit und die Behandlungsqualität als oberste Zielsetzung voranstellt. Die Verordnung muss daran gemessen werden können. Wir sind nämlich sicher alle der Meinung, dass sich die Arztperson mit der Patientin oder dem Patienten austauschen können muss.