Stöckli Hans · Ständerat · 2014-11-27
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-11-27
Wortprotokoll
Ich gehöre zu den zwei aufrechten Neinsagern der Kommission. Ich werde konsequenterweise den Antrag Eder unterstützen, und zwar aus den folgenden Gründen.
Die Motion Gilli hat zwei Ziele gehabt. Das eine Ziel war - das wird jetzt erreicht - die Stärkung der Innovationskraft und die Vereinfachung der Neuzulassungen. Das war die eine Schiene. Man kann geteilter Meinung sein, ob man die Revision des HMG noch abwarten soll oder nicht.
Die Motion hat aber noch eine zweite Schiene. Herr Kollega Eder hat es erwähnt; dieser Teil der Motion ist nicht unbedeutend. Dies erlaubt es uns nicht, die Motion nichterheblich zu erklären. Heute ist - entgegen der Bezeichnung Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung - die ganze Problematik der pflanzlichen Arzneimittel nicht in dieser Verordnung geregelt, sondern lediglich in einer für den Bürger nicht verbindlichen Form, und zwar in der Phytoanleitung. Das ist lediglich eine verwaltungsanweisende generell-abstrakte Norm, die nicht den Charakter einer Verordnung hat. Wenn jetzt auch der Bundesrat schreibt, er werde die Phytoanleitung anpassen, dann hat er damit das Ziel der Motion nicht erreicht. Wir wollen, dass der Text der Verordnung der Überschrift "Komplementär- und Phytoarzneimittelverordnung" gerecht wird und darin auch die ganze Problematik der pflanzlichen Arzneimittel auf der Stufe einer korrekten Verordnung, welche Swissmedic erlassen kann, geregelt wird. Einerseits soll damit Rechtssicherheit geschaffen werden, andererseits soll die Phytoanleitung, die heute nur verwaltungsanweisenden Charakter hat, auf die Stufe einer Verordnung gehoben worden.
Dementsprechend bitte ich Sie, nebst der Argumentationslinie von Kollega Eder auch noch die formelle Seite dieser Motion zu beachten und sie erheblich zu erklären.