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Humbel Ruth · Nationalrat · 2014-09-09

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-09

Wortprotokoll

Die Strafen werden massiv erhöht. Bussen müssen eine gewisse abschreckende Wirkung haben, damit sie nicht einfach leichtfertig hingenommen werden. Wenn eine Krankenkasse vorsätzlich oder grobfahrlässig Pflichten verletzt und damit gegen die Interessen der Versicherten verstösst, soll sie spürbar bestraft werden. Es wird aber ziemlich absurd, wenn mit Busse bis zu 500 000 Franken bestraft wird, wer den Geschäftsbericht nicht innerhalb der gesetzlichen Frist einreicht. Es geht ja nicht um inhaltliche, um materielle Mängel, sondern es geht rein um eine Fristverletzung, und da ist eine solche Busse übertrieben. Die Kommissionsmehrheit versucht hier, die Verhältnismässigkeit einigermassen zu wahren.

Die CVP/EVP-Fraktion wird bei den Buchstaben a, b und c der Mehrheit folgen.

Bei Absatz 3 Buchstabe d unterstützen wir die Minderheit de Courten. Worum geht es da? Mit Busse bis zu 100 000 Franken soll bestraft werden, wer Vorschriften über die Leistungsvergütung nach Artikel 34 Absatz 1 KVG verletzt. Artikel 34 Absatz 1 KVG regelt die Pflichtleistungen, also die Leistungen, die die Krankenversicherer bezahlen müssen. Wer diese Bestimmung verletzt, würde mit Busse bis zu 100 000 Franken bestraft. Worum geht es konkret? In einer Schwangerschaft beispielsweise dürfen nur zwei Ultraschallkontrollen bezahlt werden. Wenn nun ein Krankenversicherer eine dritte Ultraschallkontrolle bezahlte, würde er gebüsst werden. Bei der Physiotherapie sind höchstens vierzig Sitzungen vorgesehen. Wenn ein Krankenversicherer mehr bezahlte, würde er gebüsst werden. Ziemlich speziell wird es bei den Inkontinenzhilfen: Eine leichte Inkontinenz ist nicht als Krankheit qualifiziert, und es gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung. Der Grad der Inkontinenz wird gemessen. Wenn ein Krankenversicherer Inkontinenzhilfen trotzdem bezahlte, würde er bestraft werden. Das ist eine abstruse Überregulierung. Die Krankenversicherer werden in der Öffentlichkeit gerade in diesen sensiblen Bereichen gerügt, wenn sie nicht bezahlen. Nun sollen sie noch gebüsst werden, wenn sie solche Leistungen rückvergüten. Das ist eine überschiessende Regulierung zum Nachteil der versicherten Patientinnen und Patienten. Eine solche Strafbestimmung sollten wir nicht in dieses Gesetz aufnehmen.

Die CVP/EVP-Fraktion wird der Minderheit de Courten folgen.