Schenker Silvia · Nationalrat · 2014-09-09
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-09
Wortprotokoll
Durch die Diskussion zum Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung zieht sich etwas wie ein roter Faden: Es gab und gibt einen Kampf um die Grundsatzfrage, ob das Bundesamt für Gesundheit mehr Kompetenzen und griffigere Instrumente erhalten soll, um die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung wahrnehmen zu können, oder eben nicht. Wie intensiv der Kampf in der Kommission geführt wurde, konnten Sie vorhin hören, als es um die Frage der Integration ins KVG ging. Auch bei diesem Artikel hier geht es wieder um diesen Grundsatz.
Die SP-Fraktion ist mit der Minderheit einig, dass die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung nur griffig ist, wenn das BAG auch die Kompetenz erhält, die Gruppen zu beaufsichtigen. In der Kommission wurde aus unserer Sicht sehr klar aufgezeigt, dass das BAG hier zusätzliche Kompetenzen braucht, damit die Aufsicht wirklich greifen kann. Insbesondere sei es notwendig, dass Vorschriften erlassen werden können, sonst sei die Aufsicht sehr viel aufwendiger und darum nicht so effektiv.
Im Ständerat wurde die Befürchtung geäussert, dass es zu Kompetenzkonflikten mit der Finma kommen könnte, die für den Bereich der Zusatzversicherungen zuständig ist. Wir folgen auch in diesem Punkt der Argumentation des Bundesrates und der Verwaltung: Weil klar geregelt sei, dass die Finma für die Zusatzversicherungen und das BAG für die soziale Krankenversicherung zuständig ist, komme es nicht zu den befürchteten Konflikten.
Was wir heute im Laufe des Morgens hier noch diskutieren werden, kommt alles sehr technisch daher. Vermutlich wird sich ausserhalb dieser Mauern niemand gross für das Geschäft interessieren ausser der Versicherungslobby. Dabei müsste uns die Bevölkerung gerade jetzt genau auf die Finger schauen. Wir regeln hier die Aufsicht über ein Milliardengeschäft - darum geht es nämlich! Im Jahr 2011 wurden im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung 26,2 Milliarden Franken umgesetzt.
Es ist eigentlich erstaunlich, wie lange wir zugelassen haben, dass das BAG diese Aufsicht ohne griffige Instrumente ausübte. Ehrlich gesagt bin ich immer noch in Sorge darum, ob es uns wirklich gelingen wird, die Substanz des Gesetzes in beiden Räten durchzubringen.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, die Minderheit Fehr Jacqueline zu unterstützen und damit klarzustellen, dass das BAG die Kompetenz erhält, auch die Gruppe als Ganzes [PAGE 1353] zu beaufsichtigen und diese damit zur Auskunft zu verpflichten.