Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2014-09-09
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-09
Wortprotokoll
Der Antrag, der zum vorliegenden Minderheitsantrag geführt hat, wurde in der Kommission von Kollege Thomas Weibel eingereicht. Nachdem er in der Kommission als Berichterstatter unserer Kommission bestimmt wurde, habe ich als Mitunterzeichner dieses Minderheitsantrages mich bereiterklärt, ihn hier zu vertreten.
Obwohl die Bestimmung der Kostenüberwälzung aus dem VAG übernommen wurde, sind die beiden Systeme nicht miteinander vergleichbar, da die privaten Versicherer für die Aufsicht generell bezahlen. Im Bereich der sozialen Krankenversicherung würde eine solche Regelung zu zusätzlichen Verwaltungskosten führen. Dies gibt dem Staat die Möglichkeit, die staatliche Finanzierung zulasten der Prämienzahler zu reduzieren. Muss der Versicherer diese Kosten übernehmen, bleibt ihm aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nichts anderes übrig, als sie über Prämienerhöhungen zu finanzieren. Damit tragen die Versicherten die Kostenfolgen dieses Artikels. [PAGE 1366]
Das Erlassen der Kosten in sogenannten Ausnahmefällen, wie es der Ständerat beschlossen hat, ergibt keine zufriedenstellende Lösung. Die Krankenversicherer sollen diese Kosten nur dann übernehmen, wenn ein Verdacht auf schwere Versäumnisse vorliegt. In Anbetracht der gemäss Botschaft nur minimalen personellen Aufstockung der Aufsichtsbehörde ist es übrigens auch umso wichtiger, dafür zu sorgen, dass die Aufsichtstätigkeit nicht in zunehmendem Masse an externe Revisionsstellen delegiert wird. Diese Gefahr besteht aus meiner Sicht, wenn die Kosten im Regelfall vom Versicherer zu tragen sind.
In diesem Sinne ersuche ich Sie auch im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, den Minderheitsantrag zu unterstützen.