Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-09-18
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-09-18
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion beantragt, auf die Totalrevision des Alkoholgesetzes einzutreten. Es ist richtig, das veraltete Gesetz neu zu fassen. Wichtig ist, dass die zwei neuen Gesetze in einer guten Balance sind. Das sind sie unseres Erachtens in der Version der vorberatenden Kommission nicht: Den Steuervergünstigungen im Spirituosensteuergesetz steht die Streichung von Massnahmen zur Prävention im Alkoholhandelsgesetz gegenüber. Offensichtlich will die Kommissionsmehrheit die 24-Stunden-Gesellschaft ermöglichen, dasselbe Ziel verfolgt sie ja auch mit der Vorlage über die Tankstellenshops. Wir Grünen teilen diese Haltung nicht.
Zum Spirituosensteuergesetz: Die Mehrheit der grünen Fraktion ist damit einverstanden, das Konzept der Ausbeutebesteuerung neben die ordentliche Besteuerung zu setzen; dies deshalb, weil so die Früchte der einheimischen Hochstammbäume verwertet werden. Die Zahl der Bäume ist in den letzten Jahrzehnten massiv gesunken, und vielen Hundert oder Tausend weiteren droht die Abholzung. Das ist schlecht, denn diese Bäume sind für die Ökologie und für das Landschaftsbild bedeutend. Zudem verspricht dieses Steuersystem inländischen Brennereien eine bessere Zukunft.
Das Spirituosensteuergesetz verträgt sich zum Teil nicht mit der Bundesverfassung, wie ein Rechtsgutachten zeigt. So verläuft der Steuertarif gemäss Entwurf zum Teil degressiv. Das verletzt den Grundsatz rechtsgleicher Besteuerung. Wir wollen das mit einem Antrag korrigieren. Weiter müssen die Ausbeutesteuersätze ins Gesetz. Das kann in der zweiten Runde in der ständerätlichen WAK erfolgen. Es ist daher wichtig, dass der Nationalrat hier eine Differenz zum Ständerat schafft. Völkerrechtliche Vorbehalte hingegen haben wir nur bedingt: Das gleiche Besteuerungsprinzip ist in Deutschland und Österreich rechtens.
Eine wichtige Bedingung ist im Entwurf erfüllt: Die Kommission folgte unserem Antrag und lässt das Privileg der Ausbeutebesteuerung nur für Beerenobst, Kern- und Steinobst zu. Das ist wichtig, damit erstens der Schutz der Hochstammbäume berücksichtigt wird, damit zweitens Lebensmittel wie Getreide oder Kartoffeln nicht zu Billigschnaps verarbeitet und damit drittens die gesundheitspolitischen Ziele nicht torpediert werden. Was fehlt, ist die Beschränkung auf in der Schweiz produzierte Früchte; importiertes Obst muss ausgenommen sein. Wir haben dazu einen Antrag eingereicht. Allerdings führt die Ausbeutebesteuerung zu einer Verminderung des Steuerertrags. Das ist mit einer Änderung des Steuersatzes zu korrigieren.
Was an dieser Stelle klar gesagt werden muss: Manche Gegner der Ausbeutesteuer operieren mit falschen Zahlen. Nach Angaben der Eidgenössischen Alkoholverwaltung wäre infolge des Beschlusses des Ständerates mit Ausfällen von 15 bis 22 Millionen Franken zu rechnen. Höhere Zahlen - es ist von 80 bis 130 Millionen Franken die Rede - sind nicht korrekt.
Die Höhe der Spirituosensteuer stellt die zentrale Verbindung zwischen dem Spirituosensteuergesetz und dem Alkoholhandelsgesetz dar, denn die für die Alkoholprävention zur Verfügung stehenden Mittel bemessen sich am Steuereingang. Wir Grünen beantragen eine Steuer von 35 Franken je Liter reinen Alkohols. Der Steuersatz wurde seit Jahren nicht der Teuerung angepasst, und die Ausbeutebesteuerung führt zu Steuereinbussen. Das würde die Mittel für die Alkoholprävention vermindern, was gesundheitspolitisch unerwünscht ist.
Den Grünen ist der Kampf gegen Alkoholmissbrauch wichtig. Ein entscheidender Faktor ist dabei der Preis; das belegen viele Studien, aber auch die Praxis. Je billiger der Alkohol ist, umso grössere Mengen werden davon konsumiert - und umgekehrt. Das gilt insbesondere bei jungen Leuten. Bei den sogenannten Alcopops haben die behördlichen Steuererhöhungen genützt. Auf problematische Alkoholprodukte, zum Beispiel auf Billigalkohol, soll deshalb eine Lenkungsabgabe erhoben werden können. Eine Lenkungsabgabe ist dem Mindestpreis, wie ihn der Ständerat vorsieht, bei Weitem vorzuziehen, denn beim Mindestpreis bleibt eine grössere Marge in den Kassen der Detailhändler. Das wollen wir nicht. Die Mittel aus Lenkungsabgaben fliessen wieder zurück an die Bevölkerung, zum Beispiel via Krankenkassenprämien.
Zum Alkoholhandelsgesetz: Wir Grünen möchten die Alkoholprävention sinnvoll weiterentwickeln. Der Bundesrat ist neu für ein Nachtregime im Detailhandel und will Happy-Hour-Vergünstigungen einschränken. Insbesondere die Städte wollen diese Neuerungen auch. In der Version der WAK-NR ist fast alles gestrichen, nur die bestehenden Werbeeinschränkungen und die neue Rechtsgrundlage für Testkäufe haben noch Bestand. Das reicht nicht. Präventionspolitik muss auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren können. In Genf hat das Nachtverkaufsverbot positiv gewirkt. Die Einweisungen von jungen Betrunkenen in die Spitäler gingen massiv zurück. Ohne wirksame [PAGE 1487] Präventionsmassnahmen lehnt die Fraktion der Grünen das Alkoholhandelsgesetz ab.
Zu den Rückweisungsanträgen: Wir bitten Sie, die Anträge abzulehnen. Das Anliegen beim Antrag Ingold, Suchthilfe und Prävention weiterzuführen, teilen wir, aber es lässt sich im normalen Verfahren erfüllen. Dasselbe gilt für den Antrag Hess Lorenz. Auch der Rückweisungsantrag Rutz Gregor ist abzulehnen. Die verlangte verfassungsrechtliche Grundlage besteht bereits. Sie findet sich in Artikel 118 der Bundesverfassung.
Wir bitten Sie, unseren Anträgen zuzustimmen.