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Maier Thomas · Nationalrat · 2013-09-18

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

Ich mache ja nun schon lange Politik, sicher seit zwanzig Jahren, und ich habe dabei schon viel Spannendes erlebt. Bei der hier vorliegenden Gesetzesrevision komme ich allerdings aus dem Staunen nicht mehr heraus. Ich staune noch heute, wie es dem Ständerat und der Kommission gelingt, eine an sich äusserst sachliche und praktische Vorlage so brutal umzubiegen und - gemessen an ihrem Ziel - quasi ad absurdum zu führen. So etwas habe ich noch selten erlebt.

Was ist da passiert? Wie Sie gehört haben, setzt sich die Totalrevision des Alkoholgesetzes mit der Aufteilung in zwei Gesetze äusserst sinnvolle und der Zeit angemessene Ziele: eine massive Vereinfachung der Besteuerung und ihrer Administration. Das Konzept des Bundesrates entspricht dieser Zielsetzung vor allem im Spirituosensteuergesetz weitgehend, etwas weniger im Alkoholhandelsgesetz, das wir aber in der Kommission massvoll in diese Richtung korrigiert haben. So werden beispielsweise auf Bundesebene alte Zöpfe endlich abgeschnitten. Drei überholte Bundesmonopole werden abgeschafft: das Monopol zur Herstellung von Spirituosen, das Monopol zur Herstellung von Ethanol sowie das Monopol zur Einfuhr von Ethanol. Zusätzlich ist der Verzicht auf 41 von 43 Bewilligungen vorgesehen. Die Steuerpflicht wird zudem konsequent an die Herstellung und an den Import von Spirituosen geknüpft. Dadurch lässt sich die Zahl der Steuerpflichtigen ohne Abstriche bei der Steuersicherung von heute rund 48 000 auf 3000 reduzieren. Zudem werden die steuerlichen Privilegien vereinheitlicht. Dies sind die durchwegs positiven Punkte, wie sie der Bundesrat vorschlägt.

Im Gegensatz dazu führt die Version des Ständerates und der Mehrheit Ihrer Kommission zu massiv höheren administrativen Aufwendungen, zu unerwünschten Marktverzerrungen und schlussendlich zu nicht-WTO-konformen Regelungen. Das Konzept der Ausbeutesteuersätze, das neu eingeführt werden soll, ist nicht nur kompliziert und ungerecht, sondern es verfehlt sogar die eigene Zielsetzung komplett. Das Ziel wäre es, die einheimischen Kleinbrenner und die Obstbäume zu schützen, was an sich ja legitim und richtig ist. Faktisch bestehen bei diesem System aber massive Umsetzungsschwierigkeiten; aufgrund der unbeschränkten Menge und der Gleichbehandlung der Importe führt es daneben dazu, dass vor allem Grossbrenner bevorzugt werden und die einheimische Produktion weiter marginalisiert wird. Dieses willkürliche und bürokratische Steuersystem führt zu starken Marktverzerrungen; es widerspricht klar der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Für eine Zustimmung zum Gesetz verlangen die Grünliberalen einen stärkeren Fokus auf die Eigenverantwortung, die Beseitigung marktfeindlicher Regelungen und die Verhinderung von Sündenfällen. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück. [PAGE 1488]

Beim Alkoholhandelsgesetz verliefen die vorbereitenden Beratungen aus unserer Sicht um einiges sachlicher und lösungsorientierter. Die Grünliberalen sind der Meinung, dass die heutigen Regelungen zu Werbegeboten und -verboten sich in der Praxis bewährt haben und im Wesentlichen, wie dies der Bundesrat vorsieht, weder weitgehende zusätzliche Verschärfungen noch Aufweichungen, noch anderweitige Korrekturen notwendig machen.

Zentral ist für die Grünliberalen aus Sicht des Jugendschutzes und der Suchtprävention die mit dieser Revision vorgesehene Schaffung der rechtlichen Grundlage für Testkäufe. Die Einführung eines Nachtverkaufsverbots ist hingegen eine unnötige Bevormundung vieler Erwachsener, die eigenverantwortlich mit Alkohol umgehen können. Zudem werden Jugendliche dieses Verbot problemlos umgehen können, indem sie sich einfach früher am Abend mit Alkohol eindecken. Auch das schlicht nicht kontrollierbare Weitergabeverbot lehnen die Grünliberalen ab. Immerhin gelang es uns in der Kommission, den vom Ständerat verlangten Mindestpreis wieder zu streichen, welcher einzig den Margen der Detailhändler zugutekäme.

Anders als bei den Beratungen in der Kommission liegen Ihnen nun diverse weitere Anträge vor, unter anderem drei Anträge auf Rückweisung der Vorlagen 1 und 2 respektive nur der Vorlage 2. Was sollen wir nun damit? Zentraler Teil der Antwort auf diese Frage ist für die Grünliberalen die vom Ständerat eingebrachte Ausbeutebesteuerung. Je mehr ich mich damit befasse, desto abstruser finde ich diese Steuermethode. Es fängt schon beim ganz Grundsätzlichen an: Sie besteuern mit diesem Verfahren nicht eine echte Tatsache, sondern eine Annahme. Das wäre in etwa so, wie wenn ich nicht mein reales Einkommen versteuern müsste, sondern die Steuerverwaltung schätzen würde, dass ein Informatiker im Alter 38 in dieser Position im Wirtschaftsraum Zürich in etwa dieses Einkommen habe, und so den Steuerbetrag festlegen würde, den ich zu bezahlen hätte. Was ich darüber hinaus hätte, wäre steuerfrei - aber nur, wenn es nicht zu viel darüber hinaus ist. Ich hoffe, Sie können sich vorstellen, dass diese absurde Idee einer Ausbeutebesteuerung einen analytisch und logisch denkenden Menschen an den Rand des Wahnsinns treiben kann! Völlig rätselhaft ist mir zudem bis heute geblieben, dass Parteien, die sich liberal nennen, so etwas auch noch gut finden können. Vielleicht werde ich ja im Lauf der Debatte noch ein bisschen darüber aufgeklärt.

Fakt ist, dass die Ausbeutebesteuerung absurd ist, den Zielen der Vorlage widerspricht und der einheimischen Produktion schadet, statt sie zu unterstützen. In diesem Sinne erachten wir Grünliberalen eine kleine Denkpause für die Erfinder dieser Steuer als eine sehr gute Idee. Wie Sie eingangs vom Kommissionssprecher gehört haben, sind auch die entsprechenden Unterlagen und Studien aufgrund der Tatsache, dass diese Steuer erst im Ständerat eingebracht wurde, spät in die Beratungen der Kommission eingeflossen. Eine Rückweisung gibt Ihnen nun die Möglichkeit für eine solche Denkpause. Bitte nutzen Sie sie. Wir werden einer Rückweisung in diesem Sinne zustimmen.

Zum Abschluss noch ein Hinweis auf meine Interessen: Ich bin zwar stolzer Besitzer eines Apfel- und eines Zwetschgenbaumes. Dafür sitze ich in keinem irgendwie am Thema interessierten Verband oder Verein, brenne keinen Schnaps und bin auch kein Stoffbesitzer im Sinne dieses Gesetzes.